Gesetz über die Wahl von Arbeitnehmern des hamburgischen öffentlichen Dienstes in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes Vom 9. März 19941)
- Ausfertigungsdatum:
- 09.03.1994
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1994, 75/78
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.