ArböDWahlG HA · Hamburg

Gesetz über die Wahl von Arbeitnehmern des hamburgischen öffentlichen Dienstes in die gesetzgebende Körperschaft eines Landes Vom 9. März 19941)

Ausfertigungsdatum:
09.03.1994
Fundstelle:
HmbGVBl. 1994, 75/78
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ArböDWahlG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.