AMaßnBeglZustStVtrG HA · Hamburg

Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Ausfertigungsdatum:
28.04.2020
Fundstelle:
HmbGVBl. 2020, 238
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 13. Februar 2020 erfolgten Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern vom 29. August bis 21. Oktober 2019 wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 4 für die Freie und Hansestadt Hamburg in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1).Ausgefertigt Hamburg, den 28. April 2020.Der Senat

Eingangsformel AMaßnBeglZustStVtrG

Vom 28. April 2020Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.