AltSüderelbeStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der »Alten Süderelbe« Vom 29. März 1963

Ausfertigungsdatum:
29.03.1963
Fundstelle:
HmbGVBl. 1963, 29
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 12./22. Februar 1963 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg über den Übergang der »Alten Süderelbe« auf die Freie und Hansestadt Hamburg wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 21)(1) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 29. März 1963. Der Senat

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.