Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 14. Dezember 1959 über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen Vom 15. Mai 1972
- Ausfertigungsdatum:
- 15.05.1972
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1972, 91
Artikel 1Dem am 31. Dezember 1963 von der Bundesrepublik Deutschland in Straßburg unterzeichneten Europäischen Übereinkommen vom 14. Dezember 1959 über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen wird zugestimmt.
Artikel 21Das Übereinkommen ist im Bundesgesetzblatt 1969 Teil II Seite 2057 veröffentlicht. 2Es erlangt mit Wirkung vom 28. Februar 1970 Gesetzeskraft.Ausgefertigt Hamburg, den 15. Mai 1972. Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.