Anordnung zur Durchführung der Assistenzhundeverordnung (AHundV) Vom 3. Dezember 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 03.12.2024
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2024, 2133
Zuständig für die Durchführung der Assistenzhundeverordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2436) in der jeweils geltenden Fassung ist die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.