Gesetz zum Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Vom 7. September 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 07.09.2007
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2007, 291
Artikel 1Dem am 7. März 2007, 15. März 2007, 27. März 2007 und 20. April 2007 in Hamburg, Bremen, Kiel und Hannover unterzeichneten Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird zugestimmt.
Artikel 2Das Abkommen nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben*).Ausgefertigt Hamburg, den 7. September 2007. Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.