AdZtrAbkG HA · Hamburg

Gesetz zum Abkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Vom 2. Oktober 1979

Ausfertigungsdatum:
02.10.1979
Fundstelle:
HmbGVBl., 295
8 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 7. März 2007, 15. März 2007, 27. März 2007 und 20. April 2007 in Hamburg, Bremen, Kiel und Hannover unterzeichneten Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Abkommen nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben*).Ausgefertigt Hamburg, den 7. September 2007. Der Senat

Eingangsformel AdZtrAbkG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel

Artikel 1Dem am 17. April/2. Mai/10. Mai und 1. Juni 1979 von den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterzeichneten Abkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 31)Der Zeitpunkt, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 9 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 2. Oktober 1979.Der Senat

Eingangsformel AdZtrAbkG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.