Hamburg

Bekanntmachung Feststellungen nach § 28a Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum:
15.12.2021
Fundstelle:
HmbGVBl. 2021, 851
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel §28aIfSGAnwFestBes

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2021 mit Annahme der Drucksache 22/6749 (Neufassung) folgende Beschlüsse gefasst:1. Die Bürgerschaft stellt gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in der Freien und Hansestadt Hamburg fest.2. Die Bürgerschaft stellt gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG fest, dass § 28a Absätze 1 bis 6 IfSG unter Berücksichtigung der Maßgaben von § 28a Absatz 8 Satz 1 in der Freien und Hansestadt Hamburg anwendbar ist.Hamburg, den 16. Dezember 2021.Die Präsidentin der Bürgerschaft

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.