Verordnung, die Ausführung und den Betrieb von Niederdruck-Warmwasserheizanlagen und von Warmwasserbereitungsanlagen betreffend Vom 29. Oktober 1927
- Ausfertigungsdatum:
- 29.10.1927
- Fundstelle:
- Hess. Reg. Bl. 1927, 192
Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes, die Dampfkessel und Dampfgefäße betreffend, vom 26. März 1902 (Reg.Bl. I. S. 93) und des Art. 44 der Hessischen Verfassung vom 12. Dezember 1919 (Reg.Bl. I. S. 439) werden hinsichtlich der Ausführung und des Betriebs von Niederdruck- Warmwasserheizanlagen und von Warmwasserbereitungsanlagen folgende Bestimmungen getroffen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.