WoGZustG · Hessen

Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Stellen für die Durchführung des Wohngeldgesetzes (Wohngeldzuständigkeitsgesetz - WoGZustG) Vom 11. Juli 2024*

Ausfertigungsdatum:
11.07.2024
Fundstelle:
GVBl. 2024, Nr. 32
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach § 24 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408), zuständigen Stellen für die Durchführung des Wohngeldgesetzes zu bestimmen.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.