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Gesetz zur Überleitung des WohnungsbindungsgesetzesVom 13. Dezember 2012*)

Ausfertigungsdatum:
13.12.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 600, 608
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Das Wohnungsbindungsgesetz in der Fassung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2404) in der am 31. August 2006 geltenden Fassung mit Ausnahme der §§ 18e und 22 gilt als Landesrecht, das durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 GVBl. S. 600) geändert wird, fort.

§ 2

§ 2Das Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.