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title: "WissMinBArbZZustAnO HE 2006 — Anordnung über Zuständigkeiten nach der Hessischen Arbeitszeitverordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Vom 11. Oktober 2006"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
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updated: "2026-05-13T19:53:34+00:00"
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# WissMinBArbZZustAnO HE 2006 — Anordnung über Zuständigkeiten nach der Hessischen Arbeitszeitverordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Vom 11. Oktober 2006

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 11.10.2006
*Fundstelle:* GVBl. I 2006, 554


### Eingangsformel WissMinBArbZZustAnO

Aufgrund des § 85 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 11. Januar 1989 (GVBl. I S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2006 (GVBl. I S. 394), in Verbindung mit § 14 der Hessischen Arbeitszeitsverordnung vom 13. Dezember 2003 (GVBl. I S. 326) wird bestimmt:

### § 1

§ 1 Den unmittelbar nachgeordneten Dienststellen des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst werden folgende Befugnisse nach der Hessischen Arbeitszeitsverordnung übertragen: 1. nach § 1 Abs. 2 Satz 2 für den Ausgleich der Arbeitszeit bei dringendem dienstlichen Bedürfnis Abweichungen zuzulassen, 2. nach § 2 Abs. 2 Ausnahmen von der Mindestdauer der Ruhepausen nach § 2 Abs. 1 zuzulassen, wenn dienstliche Belange es zwingend erfordern, 3. nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Beginn und Ende des Dienstes abweichend von § 3 Abs. 1 und die Arbeitszeit abweichend von § 3 Abs. 2 zu regeln, 4. nach § 4 Abs. 4 bei periodisch schwankendem Arbeitsanfall zuzulassen, dass ein Zeitguthaben in einem Umfang von bis zu zehn Arbeitstagen zusätzlich übertragen und ohne Anrechnung auf die Gleittage ausgeglichen werden kann, 5. nach § 8 Satz 2 für den Sonnabend Dienst anzuordnen, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, 6. nach § 10 Sonder- und Sonntagsdienst einzurichten, wenn die dienstlichen Belange es erfordern.

### § 2

§ 2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.

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— Anordnung über Zuständigkeiten nach der Hessischen Arbeitszeitverordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Vom 11. Oktober 2006
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-WissMinBArbZZustAnOHE2006rahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
