HWHV · Hessen

Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Wasser- und Bodenverbände in Hessen(Wasserverbandshaushaltsverordnung - HWHV) Vom 19. Dezember 2019

Ausfertigungsdatum:
19.12.2019
Fundstelle:
GVBl. 2020, 14
65 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 34

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 34 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 zu § 8 HWHVMuster (zu § 94 i.V.m. § 97 Abs. 4 HGO sinngemäß)

Anlage 10

Anlage 10 zu § 8 HWHVMuster (zu § 2 GemHVO sinngemäß)

Anlage 11

Anlage 11 zu § 8 HWHVMuster (zu § 3 Abs. 1 GemHVO sinngemäß)

Anlage 12

Anlage 12 zu § 8 HWHVMuster (zu § 3 Abs. 2 GemHVO sinngemäß)

Anlage 13

Anlage 13 zu § 8 HWHVMuster (zu § 4 Abs. 3 GemHVO sinngemäß)

Anlage 14

Anlage 14 zu § 8 HWHVMuster (zu § 4 Abs. 3 GemHVO sinngemäß)

Anlage 15

Anlage 15 zu §§ 8 und 13 HWHVMuster(zu § 4 Abs. 3 GemHVO sinngemäß) (zu § 13 HWHV)ProduktplanDer Ergebnishaushalt/Verwaltungshaushalt und der Finanzhaushalt/Vermögenshaushalt sind nach folgenden verbindlichen Produkten und in der ausgewiesenen Reihenfolge in Teilhaushalte/Einzelpläne zu gliedern. Erfolgt die Gliederung in Teilhaushalte/Einzelpläne organisationsbezogen oder nach Produkten, so ist dem Haushaltsplan eine Übersicht nach dieser Gliederung mit den auf die Produkte entfallenden Erträge und Aufwendungen und Einzahlungen und Auszahlungen/Einnahmen und Ausgaben beizufügen. Nr. Produkt 01 Verband intern 02 Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern 03 Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern 04 Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen 05 Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen 06 Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland 07 Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts 08 Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung 09 Technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer 10 Abwasserbeseitigung 11 Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben 12 Beschaffung und Bereitstellung von Wasser 13 Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege 14 Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden und Naturschutz 15 Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben 16 Betrieb von Kompostierungsanlagen, Verwertung von Bioabfällen und kommunalem Klärschlamm 17 Ausbringung von Bioabfall-Komposten und Klärschlamm aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden 18 Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung von Maschinen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Verbandsmitglieder 19 Vermittlung von Maschinen von und an Verbandsmitglieder zur Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und zur Landschaftspflege 20 Rückbau oder Stilllegung von Anlagen in und an Gewässern 21 Erzeugung, Speicherung und Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen, soweit die Erzeugung im Zusammenhang mit der Durchführung einer Aufgabe nach § 2 Nr. 1 bis 12 des Wasserverbandsgesetzes oder nach § 1 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz steht und nicht Hauptaufgabe des Verbandes ist. 22 Allgemeine Finanzwirtschaft

Anlage 16

Anlage 16 zu § 8 HWVHMuster(zu § 33 GemHVO sinngemäß)Verbandskontenplan (VKP)Die Kontenklassen, Kontengruppen und Hauptkonten sind verbindlich.Die Gliederung der Hauptkonten 420, 421, 465 und 735 in die jeweiligen Konten ist verbindlich.Im Übrigen wird den Verbänden empfohlen, bei einer weiteren Gliederung des Kontenplans die angegebenen Konten und Unterkonten zu verwenden; sie berücksichtigen die Erhebungsmerkmale der öffentlichen Finanzstatistiken.Die Kontengruppen 81 bis 84 sind für die Finanzrechnung vorgesehen und reserviert. Verbandskontenplan Konten- klasse Konten- gruppe Haupt- konto Konto Unter- konto Bezeichnung 0 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 00 - reserviert - 01 - reserviert - 02 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 021 Konzessionen 022 Gewerbliche Schutzrechte 023 Ähnliche Rechte und Werte 024 Lizenzen, DV-Software 025 - reserviert - | - reserviert - 029 - reserviert - 03 Geschäfts- oder Firmenwert, Investitionszuweisungen und -zuschüsse 030 - reserviert - | - reserviert - 034 - reserviert - 035 Geleistete Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge 0350 - reserviert - 0351 - reserviert - 0352 Geleistete Investitionszuschüsse an Gemeinden (GV) 0353 - reserviert - 0354 - reserviert - 0355 - reserviert - 0356 - reserviert - 0357 - reserviert - 0358 - reserviert - 036 - reserviert - | - reserviert - 039 - reserviert - 04 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 040 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 041 - reserviert - | - reserviert - 049 - reserviert - 05 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 050 Unbebaute Grundstücke 051 Bebaute Grundstücke 0510 Bebaute Grundstücke - mit eigenen Bauten - 0511 Bebaute Grundstücke - mit fremden Bauten - 052 Grundstücksgleiche Rechte 053 Betriebsgebäude 0530 - reserviert - | - reserviert - 0535 - reserviert - 0536 Brand- und Katastrophenschutzeinrichtungen 0537 - reserviert - 0539 Sonstige Betriebsgebäude 054 Verwaltungsgebäude 055 Andere Bauten 056 Grundstückseinrichtungen 057 - reserviert - 058 - reserviert - 059 Wohngebäude 06 Infrastrukturvermögen 060 - reserviert - 061 Allgemeines Infrastrukturvermögen 0610 - reserviert - 0611 - reserviert - 0612 - reserviert - 0613 ländliche Straßen 0614 ländliche Wege 0619 - reserviert - 062 - reserviert - 0621 - reserviert - 0622 - reserviert - 0623 Öffentliche Grünflächen 0624 - reserviert - 063 - reserviert - 064 Deiche, Polder und andere Gewässerbauten 0641 Deiche und Polder und deren Messeinrichtungen 064110 Deiche und Polder 064120 Messeinrichtungen 0642 Talsperren und deren Messeinrichtungen 064210 Talsperren 064220 Messeinrichtungen 0649 Sonstige Gewässerbauten und deren Messeinrichtungen 064910 Sonstige Gewässerbauten 064920 Messeinrichtungen 065 Öffentliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen 0651 Anlagen und Einrichtungen der Abfalleinsammlung 0652 - reserviert - 0653 Thermische Verwertungsanlagen 0654 Anlagen und Einrichtungen der Kreislaufwirtschaft 0655 - frei - 0656 Kanalisation 0657 Kläranlagen 0658 Nutzwasseranlagen 0659 Sonstige öffentliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen 066 - reserviert - 067 - reserviert - 068 - reserviert - 069 - reserviert - 07 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 070 Anlagen und Maschinen der Energieversorgung und Betriebstechnik 0700 Anlagen der Energieversorgung und Betriebstechnik 0705 Maschinen der Energieversorgung und Betriebstechnik 071 Anlagen der Materiallagerung und -bereitstellung 0710 Anlagen der Materiallagerung und -bereitstellung 0715 Maschinen der Materiallagerung und -bereitstellung 072 Anlagen, Maschinen und Geräte der Materialbearbeitung 0720 Anlagen der Materialbearbeitung 0725 Maschinen und Geräte der Materialbearbeitung 073 - reserviert - 0730 - reserviert - 0735 - reserviert - 074 Anlagen für Arbeitssicherheit und Umweltschutz 0740 Anlagen für Arbeitssicherheit und Umweltschutz 0745 Maschinen für Arbeitssicherheit und Umweltschutz 075 - reserviert - 0750 - reserviert - 0755 - reserviert - 076 - reserviert - 077 Sonstige Anlagen, Maschinen und Geräte und Reserveteile 0770 Sonstige Anlagen 0775 Sonstige Maschinen und Geräte und Reserveteile 078 - reserviert - 079 Geringwertige Anlagen und Maschinen (GWG) 08 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebsausstattung 080 Andere Anlagen 0800 Werkstätteneinrichtungen und -geräte 0801 Werkzeuge, Werksgeräte und Modelle, Prüf- und Messmittel 0802 Lager- und Transporteinrichtungen 0803 Lebewesen und Pflanzen 0809 Sonstige andere Anlagen 081 Fuhrpark 082 - reserviert - 083 - reserviert - 084 Sonstige Betriebsausstattung Geschäftsausstattung 085 Büromaschinen, Organisationsmittel, Datenverarbeitungs- und Kommunikationsanlagen 086 Büromöbel und sonstige Ausstattungsgegenstände 087 - reserviert - 088 Sonstige Geschäftsausstattung 089 Geringwertige Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung (GWG) 09 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 090 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 0900 Geleistete Anzahlungen auf Anlagen 0905 Geleistete Anzahlungen auf Maschinen, Betriebs- oder Geschäftsausstattung 091 Geleistete Anzahlungen auf Infrastrukturanlagen 092 - reserviert - 093 - reserviert - 094 - reserviert - 095 Anlagen im Bau 0951 Hochbau 0952 Tiefbau 0953 Sonstige Baumaßnahmen 096 Infrastrukturanlagen im Bau 097 - reserviert - 098 - reserviert - 099 - reserviert - 1 Finanzanlagen 10- - reserviert - | - reserviert - 14 - reserviert - 15 Wertpapiere des Anlagevermögens 150 Wertpapiere des Anlagevermögens 1500 - reserviert - | - reserviert - 1503 - reserviert - 1504 Wertpapiere des Anlagevermögens an gesetzliche Sozialversicherung 15041 Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 15042 Laufzeit über 1 Jahr bis einschließl. 5 Jahre 15043 Laufzeit über 5 Jahre 1505 Wertpapiere des Anlagevermögens an Beteiligungen 15051 Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 15052 Laufzeit über 1 Jahr bis einschließl. 5 Jahre 15053 Laufzeit über 5 Jahre 1506 - reserviert - 1507 Wertpapiere des Anlagevermögens an Kreditinstituten 15071 Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 15072 Laufzeit über 1 Jahr bis einschließl. 5 Jahre 15073 Laufzeit über 5 Jahre 1508 Wertpapiere des Anlagevermögens am sonstigen inländischen Bereich 15081 Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 15082 Laufzeit über 1 Jahr bis einschließl. 5 Jahre 15083 Laufzeit über 5 Jahre 1509 - reserviert - 151 - reserviert - | - reserviert - 159 - reserviert - 16 - reserviert - | - reserviert - 19 - reserviert - 2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 20 Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 200 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 201 - reserviert - | - reserviert - 208 - reserviert - 209 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 21 Unfertige und fertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 210 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 211 - reserviert - 212 Fertige Erzeugnisse und Leistungen 213 Waren 214 - reserviert - | - reserviert - 219 - reserviert - 22 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und aus Investitionen 220 Forderungen aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen 2200 Forderungen aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen gegen den Bund 2201 Forderungen aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen gegen das Land 2202 Forderungen aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen gegen Gemeinden (GV) 221 Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen 2210 Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen den Bund 2211 Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen das Land 2212 Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen Gemeinden (GV) 2213 Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen Zweckverbände u. dgl. 2214 Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen gesetzliche Sozialversicherung 2216 Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen 2217 Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen private Unternehmen 2218 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen gegen sonstige Bereiche 222 - reserviert - 223 - reserviert - 224 - reserviert - 225 Forderungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen 2250 Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen den Bund 2251 Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen das Land 2252 Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen Gemeinden (GV) 2253 Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen Zweckverbände u. dgl. 2254 Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen gesetzliche Sozialversicherung 2256 Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen 2257 Forderungen aus Investitionszuschüssen gegen private Unternehmen 2258 Forderungen aus Investitionszuschüssen gegen sonstige Bereiche 226 - reserviert - 227 - reserviert - 228 - reserviert - 229 Wertberichtigungen zu Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen und Investitionszuwendungen 23 - reserviert - 230 - reserviert - 231 - reserviert - 232 - reserviert - 234 - reserviert - 235 - reserviert - 236 - reserviert - 237 - reserviert - 238 - reserviert - 239 - reserviert - 24 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 240 Forderungen aus privatrechtlichen Lieferungen und Leistungen (Inland) 241 - reserviert - | - reserviert - 244 - reserviert - 245 Forderungen aus privatrechtlichen Lieferungen und Leistungen (Ausland) 246 - reserviert - 247 - reserviert - 248 Zweifelhafte Forderungen 249 Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2491 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2492 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25 - reserviert - 250 - reserviert - 2500 - reserviert - 2501 - reserviert - 251 - reserviert - | - reserviert - 254 - reserviert - 2541 - reserviert - 2542 - reserviert - 255 - reserviert - 2550 - reserviert - 2551 - reserviert - 256 - reserviert - 257 - reserviert - 258 - reserviert - 259 - reserviert - 2591 - reserviert - 2592 - reserviert - 26 Sonstige Vermögensgegenstände 260 Anrechenbare Vorsteuer 2601 Anrechenbare Vorsteuer 260110 Anrechenbare Vorsteuer (allgemeiner Steuersatz) 260120 Anrechenbare Vorsteuer (ermäßigter Steuersatz) 2602 Anrechenbare Vorsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb 2603 Aufzuteilende Vorsteuer 260310 Aufzuteilende Vorsteuer (Mischsteuersatz) 2604 Aufzuteilende Vorsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb 261 - reserviert - 262 Sonstige Umsatzsteuerforderungen 263 - reserviert - 264 Forderungen aus Sozialversicherung 265 Forderungen an Bedienstete, Organmitglieder und an Gesellschafter 266 Andere sonstige Forderungen 2661 Forderungen aus Versorgungsrücklagen 2662 Forderungen aus Versicherungsschäden 267 Forderungen aus durchlaufenden Posten 268 - reserviert - 269 Andere sonstige Vermögensgegenstände 27 - reserviert - 270 - reserviert - | - reserviert - 279 - reserviert - 28 Flüssige Mittel 280 Guthaben bei Kreditinstituten 2800 Guthaben bei Kreditinstituten 280010 Guthaben bei Kreditinstituten (Bankverrechnungskonten) 281 - reserviert - | - reserviert - 285 - reserviert - 286 Schecks 287 - reserviert - 2871 - reserviert - 287110 - reserviert - 288 Kasse 2880 Kasse 2881 Nebenkassen 289 - reserviert - 29 Aktive Rechnungsabgrenzung 290 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Lieferungen und Leistungen 291 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Zuweisungen und Zuschüssen 292 - reserviert - | - reserviert - 297 - reserviert - 298 Andere aktive Jahresabgrenzungsposten 299 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3 Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen 30 Eigenkapital 300 Netto-Position 301 - reserviert - | - reserviert - 309 - reserviert - 31 Kapitalrücklagen 310 - reserviert - | - reserviert - 319 - reserviert - 32 Gesetzliche, zweckgebundene und freie Rücklagen 320 - reserviert - 321 Gesetzliche Rücklagen, zweckgebundene Rücklagen 322 - reserviert - 323 - reserviert - 324 - reserviert - 325 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 325110 Budgetrücklagen 326 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 327 Sonderrücklagen 328 - reserviert - 329 Sonstige freie Rücklagen 33 Ergebnisvortrag 330 - reserviert - 331 Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 3310 Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 331010 Ordentliches Ergebnis Haushaltsjahr ... 332 Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 3320 Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 332010 Außerordentliches Ergebnis Haushaltsjahr ... 333 - reserviert - | - reserviert - 339 - reserviert - 34 Jahresergebnis 340 Ordentliches Ergebnis 341 Außerordentliches Ergebnis 342 - reserviert - | - reserviert - 349 - reserviert - 35 Sonderposten mit Rücklageanteil 350 - reserviert - | - reserviert - 359 - reserviert - 36 Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 360 Sonderposten aus nicht rückzahlbaren Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich (maßnahmenbezogen) 3600 Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund 3601 Sonderposten aus Zuweisungen vom Land 3602 Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden (GV) 3603 Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden u. dgl. 3604 Sonderposten aus Zuweisungen von gesetzlicher Sozialversicherung 3605 Sonderposten aus Zuschüssen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3606 - reserviert - 361 Sonderposten aus nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen vom nicht öffentlichen Bereich (maßnahmenbezogen) 3617 - reserviert - 3618 Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 362 Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich 3620 Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen vom Bund 3621 Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen vom Land 3622 Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen von Gemeinden (GV) 3623 Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen von Zweckverbänden u. dgl. 3624 Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen von gesetzlicher Sozialversicherung 3625 Sonderposten aus pauschalen Investitionszuschüssen von Beteiligungen 3626 Sonderposten aus pauschalen Investitionszuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 363 Sonderposten aus pauschalen Investitionszuschüssen vom nicht öffentlichen Bereich 3637 Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen 3638 Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen 364 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich 3640 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen vom Bund 3641 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen vom Land 3642 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden (GV) 3643 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden und dgl. 3644 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen von gesetzlicher Sozialversicherung 3645 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuschüssen für Investitionen von Beteiligungen 3646 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 365 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Investitionszuschüssen vom nicht öffentlichen Bereich 3657 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuschüssen für Investitionen von privaten Unternehmen 3658 Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuschüssen für Investitionen vom übrigen Bereich 366 Sonderposten aus Investitionsbeiträgen 3660 Sonderposten aus Beiträgen 367 - reserviert - 368 - reserviert - 369 Sonstige Sonderposten 3690 Sonstige Sonderposten, maßnahmenbezogen 36900 Sonderposten für den Gebührenausgleich 36901 - reserviert - 37 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 370 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3700 Verpflichtungen für eingetretene Pensionsfälle 3701 Verpflichtungen für unverfallbare Anwartschaften 3702 Verpflichtungen für verfallbare Anwartschaften 3703 Verpflichtungen aus Versorgungsrücklage 371 Verpflichtungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 372 Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern 373 Beihilfeverpflichtungen gegenüber Beamten und Arbeitnehmern 374 - reserviert - | - reserviert - 379 - reserviert - 38 - reserviert - 39 Sonstige Rückstellungen 390 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 391 - reserviert - 392 - reserviert - 393 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen, anhängigen Gerichtsverfahren und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 3930 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften 3931 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Gewährleistungen 3932 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren 3933 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 394 - reserviert - | - reserviert - 398 - reserviert - 399 Sonstige Rückstellungen aus ungewissen Verbindlichkeiten 3990 Rückstellungen für Urlaubs- und Zeitguthaben 3991 Rückstellungen für Abfindungen 3992 Rückstellungen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Schwerbehindertenausgleich 3993 Rückstellungen für Beiträge zur Unfallversicherung 3994 Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten 3995 Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 3996 Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen 3999 Andere sonstige Rückstellungen aus ungewissen Verbindlichkeiten 4 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung 40 - reserviert - 41 - reserviert - 410 - reserviert - | - reserviert - 419 - reserviert - 42 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 420 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen 4200 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beim Bund 420010 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 420020 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 420030 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4201 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Ländern 420110 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 420120 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 420130 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4202 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Gemeinden (GV) 420210 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 420220 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 420230 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4203 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Zweckverbänden und dgl. 420310 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 420320 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 420330 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4204 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei der gesetzlichen Sozialversicherung 420410 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 420420 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 420430 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4205 - reserviert - 4206 - reserviert - 420610 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 420620 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 420630 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4207 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten 420710 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr in Euro 420712 - reserviert - 420720 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre in Euro 420722 - reserviert - 420730 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit mehr als 5 Jahre in Euro 420732 - reserviert - 4208 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beim sonstigen inländischen Bereich 420810 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 420820 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 420830 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4209 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beim sonstigen ausländischen Bereich 420910 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr in Euro 420912 - reserviert - 420920 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre in Euro 420922 - reserviert - 420930 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Laufzeit mehr als 5 Jahre in Euro 420932 - reserviert - 421 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung 4210 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beim Bund 4211 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Ländern 4212 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Gemeinden/ Gemeindeverbände 4213 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Zweckverbänden und dgl. 4214 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei der gesetzlichen Sozialversicherung 4215 - reserviert - 4216 - reserviert - 4217 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten 421700 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in Euro 421702 - reserviert - 4218 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beim sonstigen inländischen Bereich 4219 - reserviert - 421900 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in Euro 421902 - reserviert - 422 - reserviert - | - reserviert - 427 - reserviert - 428 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 4280 Hypothekenschulden 4281 Grundschulden 4282 Rentenschulden 4283 Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften 4284 Finanzierungsleasing 4285 - reserviert - 429 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditgebern 43 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Investitionszuweisungen, -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen und besondere Finanzausgaben 430 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen 4300 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber Bund 43001 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43002 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43003 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4301 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber Land 43011 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43012 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43013 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4302 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber Gemeinden (GV) 43021 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43022 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43023 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4303 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber Zweckverbänden und dgl. 43031 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43032 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43033 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4304 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber gesetzlicher Sozialversicherung 43041 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43042 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43043 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4306 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 43061 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43062 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43063 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4307 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber privaten Unternehmen 43071 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43072 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43073 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4308 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber übrigen Bereichen 43081 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43082 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43083 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Laufzeit mehr als 5 Jahre 431 - reserviert - | - reserviert - 434 - reserviert - 435 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich 4350 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber dem Bund 43501 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43502 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43503 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4351 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber dem Land 43511 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43512 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43513 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4352 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber Gemeinden (GV) 43521 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43522 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43523 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4353 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber Zweckverbänden und dgl. 43531 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43532 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43533 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4354 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber gesetzlicher Sozialversicherung 43541 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 43542 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 43543 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen Laufzeit mehr als 5 Jahre 4356 - reserviert - 43561 - reserviert - 43562 - reserviert - 43563 - reserviert - 436 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuschüssen und Investitionsbeiträgen vom nicht öffentlichen Bereich 4360 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuschüssen gegenüber privaten Unternehmen 4361 Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuschüssen gegenüber übrigen Bereichen 437 - reserviert - | - reserviert - 439 - reserviert - 44 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 440 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) 4401 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 4402 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 4403 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Laufzeit mehr als 5 Jahre 441 - reserviert - | - reserviert - 444 - reserviert - 445 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) 4451 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 4452 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 4453 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Laufzeit mehr als 5 Jahre 446 - reserviert - 447 - reserviert - 448 Verbindlichkeiten aus Kostenersatzleistungen und -erstattungen 4481 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 4482 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 4483 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Laufzeit mehr als 5 Jahre 449 - reserviert - 45 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 450 Steuern 451 - reserviert - | - reserviert - 454 - reserviert - 455 Steuerähnliche Abgaben 456 - reserviert - | - reserviert - 459 - reserviert - 46 - reserviert - 460 - reserviert - | - reserviert - 464 - reserviert - 465 - reserviert - 4650 - reserviert - 465010 - reserviert - 465020 - reserviert - 465030 - reserviert - 4651 - reserviert - 466 - reserviert - 467 - reserviert - 468 - reserviert - 4680 - reserviert - 4681 - reserviert - 469 - reserviert - 47 - reserviert - 48 Sonstige Verbindlichkeiten 480 Umsatzsteuer 4800 Umsatzsteuer 480010 Umsatzsteuer (allgemeiner Steuersatz) 480020 Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz) 4801 Umsatzsteuervorauszahlung 4809 Umsatzsteuerzahllast 481 - reserviert - 482 - reserviert - 483 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 484 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 485 Verbindlichkeiten gegenüber Bediensteten, Organmitgliedern und Gesellschaftern 486 Verwahrungen 4860 Verwahrgelder (treuhänderische Gelder) 4861 Durchlaufende Gelder 487 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen/ Leistungen 488 - reserviert - 489 Andere sonstige Verbindlichkeiten 49 Passive Rechnungsabgrenzung 490 Passive Rechnungsabgrenzung aus Lieferungen und Leistungen 491 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuweisungen und Zuschüssen 492 - reserviert - | - reserviert - 498 - reserviert - 499 Sonstige passive Rechnungsabgrenzung 5 Erträge 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte 500 Umsatzerlöse 5003 Umsatzerlöse aus der Überlassung von Gebäuden und Räumen 5004 Umsatzerlöse aus der Überlassung von Rechten 5005 Umsatzerlöse aus der sonstigen Nutzung von Vermögen und Rechten 501 - reserviert - | - reserviert - 505 - reserviert - 506 Umsatzerlöse aus Handelswaren 507 - reserviert - 508 - reserviert - 509 Sonstige Umsatzerlöse 51 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 510 Öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren 511 Öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren 512 - reserviert - 513 - reserviert - 514 - reserviert - 515 Erträge aus Bußgeldern und Verwarnungen 516 - reserviert - | - reserviert - 519 - reserviert - 52 Bestandsveränderungen / aktivierte Eigenleistungen 520 Bestandsveränderungen an unfertigen Erzeugnissen und nicht abgerechneten Leistungen 5201 Bestandsveränderungen an unfertigen Erzeugnissen 5202 Bestandsveränderungen an unfertigen nicht abgerechneten Leistungen 521 Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen 522 - reserviert - 523 - reserviert - 524 - reserviert - 525 Aktivierte Eigenleistungen 5251 Selbsterstellte Anlagen 5259 Sonstige aktivierte Eigenleistungen 526 - reserviert - | - reserviert - 529 - reserviert - 53 Sonstige betriebliche Erträge 530 Nebenerlöse 5300 Nebenerlöse aus Vermietung und Verpachtung 5301 - reserviert - 5302 Nebenerlöse aus der Abgabe von Energien und Abfällen 5303 Nebenerlöse aus Veranstaltungen 5304 Nebenerlöse aus Ablieferung aus Nebentätigkeiten 5305 Nebenerlöse aus anderen Nebenbetrieben 5309 Sonstige Nebenerlöse 530910 Konzessionsabgaben 530930 - reserviert - 530990 Andere sonstige Nebenerlöse 531 - reserviert - 532 - reserviert - 533 Erträge aus Schadensersatzleistungen 534 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren 5340 - reserviert - | - reserviert - 5343 - reserviert - 5344 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren bei gesetzlicher Sozialversicherung 53441 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 53442 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 53443 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit mehr als 5 Jahre 5345 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren bei Beteiligungen 53451 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 53452 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 53453 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit mehr als 5 Jahre 5346 - reserviert - 5347 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren bei Kreditinstituten 53471 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 53472 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 53473 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit mehr als 5 Jahre 5348 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren beim sonstigen inländischen Bereich 53481 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit bis einschl. 1 Jahr 53482 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 53483 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren Laufzeit mehr als 5 Jahre 5349 - reserviert - 535 Erträge aus der Veräußerung von Finanzderivaten 536 Erträge aus ähnlichen Entgelten 537 - reserviert - 538 Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen (außer Instandhaltungsrückstellungen) 539 Andere sonstige betriebliche Erträge 5390 Erträge aus der Abwicklung von Baumaßnahmen 5391 Steuererstattungen 5399 Andere sonstige betriebliche Erträge 54 Erträge aus Zuweisungen, Zuschüssen und Kostenerstattungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 540 Erträge aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen 5400 Allgemeine Zuweisungen vom Bund 5401 Allgemeine Zuweisungen vom Land 540100 - reserviert - 540101 - reserviert - 540109 Sonstige allgemeine Finanzzuweisungen des Landes 5402 Allgemeine Finanzzuweisungen der Gemeinden (GV) 5409 Sonstige allgemeine Finanzzuweisungen 541 Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 5410 Sonstige Zuweisungen 541010 Sonstige Zuweisungen der EU 541020 Sonstige Zuweisungen des Bundes, LAF, ERP-Sondervermögen 541030 Sonstige Zuweisungen des Landes 541031 - reserviert - 541032 Vom Land überlassene Verwaltungskosten 541039 Andere sonstige Zuweisungen des Landes 541040 Sonstige Zuweisungen der Gemeinden (GV) 541041 - reserviert - 541049 Andere sonstige Zuweisungen der Gemeinden (GV) 541050 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden und dgl. 541060 Sonstige Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich 541070 Sonstige Zuweisungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen 541080 Sonstige Zuweisungen von privaten Unternehmen 541090 Sonstige Zuweisungen von übrigen Bereichen 542 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 5420 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund 5421 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 5422 Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden (GV) 5423 Zuweisungen für laufende Zwecke von Zweckverbänden und dgl. 5424 Zuweisungen für laufende Zwecke von gesetzlicher Sozialversicherung 5425 Zuschüsse für laufende Zwecke von Beteiligungen 5426 Zuschüsse für laufende Zwecke von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 5427 Zuschüsse für laufende Zwecke von privaten Unternehmen 5428 Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 543 Schuldendiensthilfen 5430 Schuldendiensthilfen 543000 Schuldendiensthilfen vom Bund 543010 Schuldendiensthilfen vom Land 543020 Schuldendiensthilfen von Gemeinden (GV) 543030 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden und dgl. 543040 Schuldendiensthilfen von gesetzlicher Sozialversicherung 543050 Schuldendiensthilfen von Beteiligungen 543060 Schuldendiensthilfen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 543070 Schuldendiensthilfen von privaten Unternehmen 543080 Schuldendiensthilfen von übrigen Bereichen 5431 Erträge aus Schuldenübernahmen (Schuldenerlass) 544 - reserviert - 545 - reserviert - 546 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen, Zuschüssen und Beiträgen für Investitionen 5460 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich 5461 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuschüssen vom nicht öffentlichen Bereich 5462 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen 5463 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich 5464 - reserviert - 5469 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten aus Investitionen 547 - reserviert - 5470 - reserviert - - | - reserviert - 5479 - reserviert - 548 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 5480 Kostenerstattungen vom Bund 5481 Kostenerstattungen vom Land 5482 Kostenerstattungen von Gemeinden (GV) 5483 Kostenerstattungen von Zweckverbänden und dgl. 5484 Kostenerstattungen von gesetzlicher Sozialversicherung 5485 Kostenerstattungen von Beteiligungen 5486 Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 5487 Kostenerstattungen von privaten Unternehmen 5488 Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 549 Andere Kostenersatzleistungen und -erstattungen 5490 Andere Kostenerstattungen vom Bund 5491 Andere Kostenerstattungen vom Land 5492 Andere Kostenerstattungen von Gemeinden (GV) 5493 Andere Kostenerstattungen von Zweckverbänden und dgl. 5494 Andere Kostenerstattungen von gesetzlicher Sozialversicherung 5495 Andere Kostenerstattungen von Beteiligungen 5496 Andere Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 5497 Andere Kostenerstattungen von privaten Unternehmen 5498 Kostenerstattungen von übrigen Bereichen 55 - reserviert - 56 Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 560 - reserviert - 561 - reserviert - 562 - reserviert - 563 Erträge aus Beteiligungen an nicht verbundenen Unternehmen, mit denen Verträge über Gewinngemeinschaft, Gewinnabführung oder Teilgewinnabführung bestehen 564 Erträge aus anderen Beteiligungen 565 Erträge von nicht verbundenen Unternehmen aus Ausleihungen des Anlagevermögens 566 Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens 567 - reserviert - 568 - reserviert - 569 - reserviert - 57 Zinsen und ähnliche Erträge 570 - reserviert - 571 Bankzinsen 5710 Bankzinsen 5712 Zinsen von Sparkassen 572 - reserviert - 573 Bürgschaftsprovisionen 574 - reserviert - 5740 - reserviert - 5741 - reserviert - 5742 - reserviert - 575 - reserviert - 5756 - reserviert - 5758 - reserviert - 5759 - reserviert - 576 Zinsen für Forderungen 5761 Säumniszuschläge 5762 Mahngebühren 5763 Verzinsung von Steuererstattungen 577 Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens 578 - reserviert - 579 Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5790 Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 579010 Agio 579090 Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 58 - reserviert - 59 Außerordentliche Erträge 590 Erträge aus Spenden, Nachlässen und Schenkungen 591 Erträge aus Vermögensveräußerungen 5910 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen 5912 Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen 5913 Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen 591300 - reserviert - | - reserviert - 591390 - reserviert - 592 Zuschreibung Sachanlagen 593 - reserviert - 594 - reserviert - 5940 - reserviert - 594010 - reserviert - 594020 - reserviert - 594090 Sonstige Anteile 595 Erträge aus Zuschreibungen zu Anteilen an Beteiligungen 596 Erträge aus dem Abgang von Anteilen an Beteiligungen 5960 Erträge aus dem Abgang von Anteilen an Beteiligungen 596010 Börsennotierte Anteile 596020 Nicht-börsennotierte Anteile 596090 Sonstige Anteile 597 Erträge aus der Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährleistungen usw. 598 Periodenfremde Erträge 5980 Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen für Instandhaltung 5989 Sonstige periodenfremde Erträge 599 Sonstige außerordentliche Erträge 5990 Sonstige außerordentliche Erträge 599010 Abfindungen für Gebietsänderungen 599020 Konventionalstrafen 599090 Sonstige außerordentliche Erträge 6 Betriebliche Aufwendungen 60 Aufwendungen für Material, Energie und sonstige verwaltungswirtschaftliche Tätigkeit 600 Rohstoffe/Material/Vorprodukte/Fremdbauteile 601 Verbrauchsmaterial 6010 Aufwendungen für Büromaterial und Drucksachen der Verwaltung und ähnl. Einrichtungen 6011 Lehr- und Unterrichtsmittel 602 Hilfsstoffe 603 Betriebsstoffe/Verbrauchswerkzeuge 6030 Betriebsstoffe/Verbrauchswerkzeuge 603020 Praxis- und Laborbedarf, Arzneimittel 604 Verpackungsmaterial (Materialbeschaffungskosten) 605 Energie, Wasser, Abwasser 6051 Strom 6052 Gas 6053 Fernwärme 6054 Heizöl 6055 Treibstoffe 6056 Wasser 6057 Abwasser 606 Materialaufwendungen für Reparatur und Instandhaltung 6061 Materialaufwand für Gebäude und Außenanlagen 6062 Materialaufwand für techn. Anlagen in Betriebsbauten 6063 Materialaufwand für Einrichtungen und Ausstattungen 6065 Materialaufwand für Straßen, Wege, Plätze u.ä. 6069 Sonstiger Materialaufwand für Reparatur und Instandhaltung 607 Aufwendungen für Berufskleidung, Arbeitsschutzmittel u. ä. 608 Sonstiger Materialaufwand 6081 Reinigungsmaterial 6089 Übriger sonstiger Materialaufwand 609 - reserviert - 61 Aufwendungen für bezogene Leistungen 610 Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen 611 Fremdleistungen für die Auftragsgewinnung 612 Entwicklungs-, Versuchs- und Konstruktionsarbeiten durch Dritte 613 Aufwandsentschädigungen und sonstige Fremdleistungen 6131 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige (soweit nicht Hkto. 678) 6132 Aufwand für Leiharbeitskräfte 6139 Sonstige weitere Fremdleistungen 614 Frachten und Fremdlager (inkl. Versicherungen und andere Nebenleistungen) 615 Vertriebsprovisionen (sofern nicht Hkto. 676) 616 Fremdinstandhaltung 6161 Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) 6162 Instandhaltung von tech. Anlagen in Betriebsbauten 6163 Instandhaltung von Einrichtungen und Ausstattungen 6164 Instandhaltung von Fahrzeugen 6165 Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 6166 Wartungskosten 6169 Sonstige Fremdinstandhaltung 617 Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen 6171 Aufwendungen für Fremdentsorgung 6172 Beleuchtungs-Contracting 6173 Fremdreinigung 6179 Andere sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen 618 Skonti, Boni 619 - reserviert - 62 Entgelte Arbeitnehmer 620 Entgelte für geleistete Arbeitszeit (einschl. tariflicher, vertraglicher oder arbeitsbedingter Zulagen) 621 - reserviert - 622 Entgelte für andere Zeiten (Urlaub, Feiertag, Krankheit) 6221 Urlaubsgeld Arbeitnehmer 6222 Sonderzuwendung Arbeitnehmer 6229 Sonstige Entgelte für andere Zeiten 623 Freiwillige Zuwendungen 624 Übergangsgelder/Abfindungen Arbeitnehmer 625 Sachbezüge 626 Entgelte an gewerbliche Auszubildende 6261 Ausbildungsentgelte für gewerbliche Auszubildende 6262 Überstundenentgelte/Zeitzuschläge gewerbliche Auszubildende 6263 Vermögenswirksame Leistungen gewerbliche Auszubildende 6264 Sonderzuwendungen gewerbliche Auszubildende 6265 Urlaubsgeld gewerbliche Auszubildende 627 - reserviert - 628 - reserviert - 629 Sonstige Aufwendungen mit Entgeltcharakter 63 Bezüge Beamte 630 Dienst-, Amtsbezüge einschl. Zulagen 631 Dienst-, Amtsbezüge einschl. Zulagen für Beamte im Vorbereitungsdienst 632 Dienst-, Amtsbezüge für andere Zeiten 6321 Sonderzuwendungen Beamte 6322 Urlaubsgeld Beamte 6324 Sonstige Bezüge für andere Zeiten 633 - reserviert - 634 - reserviert - 635 Sachbezüge 636 - reserviert - 637 - reserviert - 638 - reserviert - 639 Sonstige Aufwendungen mit Bezügecharakter 64 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 640 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Entgeltbereich 641 Sonstige personalbezogene Zahlungen an Sozialversicherungsträger 642 Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung 643 - reserviert - 644 Versorgungsbezüge 6440 Versorgungsbezüge Beamte 6441 Beihilfen an Versorgungsempfänger 645 Aufwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen 646 Zuführung zu Pensions- und Beihilfenrückstellungen 6460 Zuführung zu Pensionsrückstellungen 6461 Zuführung zu Beihilfenrückstellungen 647 Zukunftssicherung / Zusatzversorgung Entgeltbereich 648 Sonstige Aufwendungen für Altersversorgung 649 Beihilfen und Unterstützungsleistungen an aktive Beamte und Arbeitnehmer 6490 Beihilfen Bezügebereich 6491 Beihilfen Entgeltbereich 6495 Fürsorge und Unterstützungsleistungen (Arbeitnehmer/ Beamte) 65 Sonstige Personalaufwendungen 650 Aufwendungen für Personalmaßnahmen 6501 Aufwendungen für Personaleinstellungen 6502 Aufwendungen für Personalumsetzungen 6503 Aufwendungen für Personalentlassungen 6509 Sonstige Aufwendungen für Personalmaßnahmen 651 Aufwendungen für übernommene Fahrt- und Umzugskosten und Trennungsgeld 6511 Aufwendungen für Trennungsgeld 6512 Aufwendungen für übernommene Umzugskosten 6513 Aufwendungen für übernommene Fahrtkosten von Bediensteten 6519 Sonstige Aufwendungen für übernommene Fahrtkosten und ähnliche Kosten 652 - reserviert - 653 Aufwendungen für personenbezogene Versicherungen 654 - reserviert - 655 Aufwendungen für Dienstjubiläen 656 Aufwendungen für Belegschaftsveranstaltungen 657 - reserviert - 658 - reserviert - 659 Übrige sonstige Personalaufwendungen 66 Abschreibungen 660 - reserviert - 661 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 6611 Abschreibungen auf Konzessionen und andere Schutzrechte 6612 Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert 6615 Abschreibungen auf aktivierte Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge 6619 Sonstige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 662 Abschreibungen auf Gebäude und Gebäudeeinrichtungen, Sachanlagen im Gemeingebrauch und Infrastrukturvermögen 663 Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen 664 Abschreibungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6641 Abschreibungen auf andere Anlagen 6642 Abschreibungen auf Betriebsausstattung 6643 Abschreibungen auf Fuhrpark 6645 Abschreibungen auf Geschäftsausstattung 665 Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 666 Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf Sachanlagen 667 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Umlaufvermögen (außer Wertpapiere) 6670 Abschreibungen auf Vorräte 6671 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit 6672 Einzelwertberichtigungen 6673 Pauschalwertberichtigungen 6679 Sonstige Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Umlaufvermögen 668 - reserviert - 669 Sonstige Abschreibungen 67 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 670 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 671 Leasing 672 Lizenzen und Konzessionen 673 Gebühren 674 Leiharbeitskräfte (soweit nicht unter Hkto. 613) 675 Bankspesen / Kosten des Geldverkehrs u.d. Kapitalbeschaffung 676 Provisionen 677 Prüfung, Beratung, Rechtsschutz 6771 Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten 6772 Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 6773 Aufwendungen für betriebswirtschaftliche Beratungen und Ähnliches 6779 Aufwendungen für andere Beratungsleistungen 678 Aufwendungen für Aufsichtsrat bzw. Beirat oder dgl. 679 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (auch Kostenerstattungen bei interkommunaler Zusammenarbeit, soweit nicht anderen Aufwandsarten zuordenbar) 68 Aufwendungen für Kommunikation, Dokumentation, Information, Reisen, Werbung 680 - reserviert - 681 Aufwendungen für Zeitungen und Fachliteratur der Verwaltung und ähnlicher Einrichtungen 682 Porto und Versandkosten 683 Telefon, Datenübertragungskosten 6831 Datenübertragungskosten 6832 Telefonkosten 684 Amtliche Bekanntmachungen 685 Reisekosten 686 Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit 6860 Aufwendungen für Verfügungsmittel 6861 Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit 6862 Aufwendungen für Gästebewirtung (Repräsentation) 6869 Sonstige Aufwendungen für Repräsentation 687 Werbung 6871 Geschenke bis 35 € 6872 Geschenke über 35 € 688 Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung 689 Sonstige Aufwendungen für Kommunikation 69 Aufwendungen für Beiträge und Sonstiges sowie Wertkorrekturen 690 Versicherungsbeiträge 6900 Beiträge für gebäudebezogene Versicherungen 6901 Kfz-Versicherungsbeiträge 6909 Beiträge für sonstige Versicherungen 691 Beiträge zu Wirtschaftsverbänden und Berufsvertretungen, sonstige Vereinigungen 692 Aufwendungen für Schadenersatzleistungen 693 Aufwendungen für Sozialeinrichtungen 694 Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX 695 - reserviert - 696 - reserviert - 697 Einstellungen in sonstige Sonderposten 698 - reserviert - 699 Andere sonstige betriebliche Aufwendungen 6990 Bußgelder 6991 Säumniszuschläge 6992 Kurs- und Zahlungsdifferenzen 6993 Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 7 Weitere Aufwendungen 70 Betriebliche Steuern 701 - reserviert - 702 Grundsteuer 703 Kfz-Steuer 704 - reserviert - 705 Wechselsteuer 706 Ein- und Ausfuhrzölle 707 - reserviert - 708 Verbrauchsteuern 709 Sonstige betriebliche Steuern 71 Aufwendungen für Zuweisungen, Zuschüsse und Kostenerstattungen sowie besondere Finanzaufwendungen 710 Allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse 7100 - reserviert - 7101 Allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse an Land 711 Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 7110 Aufwendungen aus Vermögensübertragungen - 7119 Übrige sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 712 - reserviert - 7120 - reserviert - | - reserviert - 7128 - reserviert - - 713 Schuldendiensthilfen - 7130 Schuldendiensthilfen - 713000 Schuldendiensthilfen an den Bund 713010 Schuldendiensthilfen an das Land 713020 Schuldendiensthilfen an Gemeinden (GV) 713030 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände und dgl. 713040 Schuldendiensthilfen an gesetzliche Sozialversicherung 713050 - reserviert - 713060 - reserviert - 713070 - reserviert - 713080 Schuldendiensthilfen an übrige Bereiche 7131 Schuldenübernahmen 714 - reserviert - 715 - reserviert - 716 - reserviert - 717 Sonstige Erstattungen und Zuweisungen 7170 Sonstige Erstattungen an den Bund 7171 Sonstige Erstattungen an das Land 7172 Sonstige Erstattungen an Gemeinden (GV) 7173 Sonstige Erstattungen an Zweckverbände und dgl. 7174 Sonstige Erstattungen an gesetzliche Sozialversicherung 7175 - reserviert - 7176 - reserviert - 7177 Sonstige Erstattungen an private Unternehmen 7178 Sonstige Erstattungen an übrige Bereiche 718 - reserviert - 719 - reserviert - 72 - reserviert - 73 Sonstige Steuern und steuerähnliche Aufwendungen einschließlich gesetzliche Umlageverpflichtungen 730 - reserviert - | - reserviert - 734 - reserviert - 735 Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen und aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 7350 Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen 7351 - reserviert - 7352 Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 7353 Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen an Land 735310 - reserviert - 735311 - reserviert - 7354 - reserviert - 735410 - reserviert - 735420 - reserviert - 735430 - reserviert - 735490 - reserviert - 7355 Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen an Zweckverbände und dgl. 7359 Sonstige Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen 736 Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben 7360 Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben 7361 - reserviert - 7362 - reserviert - 7363 Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben an Land 736310 Abwasserabgabe 7364 Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben an Gemeinden (GV) 7365 Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben an Zweckverbände und dgl. 7369 Sonstige Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben 737 - reserviert - 738 - reserviert - 739 Andere Aufwendungen aus sonstigen Steuern und steuerähnlichen Aufwendungen 74 Steuern vom Einkommen und Ertrag 740 Gewerbesteuer 741 Körperschaftsteuer 742 Kapitalertragsteuer 743 - reserviert - 744 - reserviert - | - reserviert - 748 - reserviert - 749 Sonstige Steuern vom Einkommen und Ertrag 75 - reserviert - 76 - reserviert - 760 - reserviert - | - reserviert - 769 - reserviert - 77 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 770 - reserviert - 771 Bankzinsen 772 Kredit- und Überziehungsprovisionen 773 Auflösung von Disagio 774 Bürgschaftsprovisionen 775 Zinsen für sonstige Verbindlichkeiten 776 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an andere Kreditgeber 7760 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Bund 7761 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Land 7762 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Gemeinden (GV) 7763 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Zweckverbände und dgl. 7764 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an gesetzliche Sozialversicherung 7765 - reserviert - 7766 - reserviert - 7768 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an sonstigen inländischen Bereich 7769 - reserviert - 777 - reserviert - 778 - reserviert - 779 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 78 - reserviert - 79 Außerordentlicher Aufwand 790 - reserviert - 791 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen 7910 Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen 7911 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 7912 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen 792 - reserviert - 793 - reserviert - 794 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 7940 Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen 7941 Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 7942 Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen 795 - reserviert - 796 - reserviert - 797 Periodenfremde Aufwendungen 798 - reserviert - 799 Sonstige außerordentliche Aufwendungen 8 Ergebniskonten 80 Eröffnung/Abschluss 800 Eröffnungsbilanzkonto 801 Schlussbilanzkonto 802 GuV-Konto Gesamtkostenverfahren 803 - frei - | - frei - 809 - frei - 81 Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Einzahlungskonten für Finanzrechnung) 810 Einzahlungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten 811 Einzahlungen aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten 812 Einzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen 813 Sonstige ordentliche Einzahlungen 814 Einzahlungen aus steuerähnlichen Erträgen einschließlich Einzahlungen aus gesetzlichen Umlagen 815 - reserviert - 816 Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeinen Umlagen 817 Zinsen und Finanzeinzahlungen 818 - reserviert - 819 - reserviert - 82 Sonstige Einzahlungen (Einzahlungskonten für Finanzrechnung) 820 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen 821 - reserviert - 822 Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens 823 Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens 824 - reserviert - 825 - reserviert - 826 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Begebung von Anleihen 828 Außerordentliche Einzahlungen 829 Einzahlungen aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 8290 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 83 Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Auszahlungskonten für Finanzrechnung) 830 Personalauszahlungen 831 Versorgungsauszahlungen 832 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 833 - reserviert - 834 Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzausgaben 835 Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 836 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 837 Sonstige ordentliche Auszahlungen 838 - reserviert - 839 - reserviert - 84 Sonstige Auszahlungen (Auszahlungskonten für Finanzrechnung) 840 Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse 841 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 842 Auszahlungen für Baumaßnahmen 843 Auszahlungen für Investitionen in das bewegliche Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen 844 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 845 - reserviert - 846 Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten und Begebung von Anleihen 848 Außerordentliche Auszahlungen 849 Auszahlungen für haushaltsunwirksame Vorgänge 8490 - reserviert - 85 Korrekturkonten zu den Erträgen der Kontenklasse 5 86 Korrekturkonten zu den Aufwendungen der Kontenklasse 6 87 Korrekturkonten zu den Aufwendungen der Kontenklasse 7 88 Kurzfristige Erfolgsrechnung (KER) 880 Gesamtkostenverfahren 89 Innerjährige Rechnungsabgrenzung 891 Aktive Rechnungsabgrenzung 895 Passive Rechnungsabgrenzung 9 Kosten- und Leistungsrechnung 90 - frei - 91 - frei - 92 - frei - 93 - frei - 94 - frei - 95 - frei - 96 - frei - 97 - frei - 98 - frei - 99 - frei -

Anlage 17

Anlage 17 zu §§ 8 und 13 Abs. 1 HWHVMuster(zu § 5 Abs. 1 und 2 GemHVO sinngemäß) (zu § 13 Abs. 1 HWHV)

Anlage 18

Anlage 18 zu § 8 HWHVMuster(zu § 46 GemHVO sinngemäß)

Anlage 19

Anlage 19 zu § 8 HWHVMuster(zu § 47 Abs. 2 GemHVO sinngemäß)

Anlage 2

Anlage 2 zu § 8 HWHVMuster (§ 2 der HWHVO i.V.m. § 98 HGO sinngemäß)

Anlage 20

Anlage 20 zu § 8 HWHVMuster (zu § 47 Abs. 3 GemHVO sinngemäß)

Anlage 21

Anlage 21 zu § 8 HWHVMuster (zu § 48 Abs. 1 GemHVO sinngemäß)

Anlage 22

Anlage 22 zu § 8 HWHVMuster(zu § 48 Abs. 1 GemHVO sinngemäß)

Anlage 23

Anlage 23 zu § 8 HWHVMuster(zu § 49 GemHVO sinngemäß)

Anlage 24

Anlage 24 zu § 13 Abs. 2 HWHVMuster(zu § 13 Abs. 2 HWHV)

Anlage 25

Anlage 25 zu § 13 Abs. 2 HWHVMuster

Anlage 26

Anlage 26 zu § 18 Abs. 1 HWHVMuster

Anlage 27

Anlage 27 zu § 18 Abs. 2 HWHVMuster

Anlage 28

Anlage 28 zu § 29 Abs. 1 und 2 HWHVMuster

Anlage 29

Anlage 29 zu § 29 Abs. 3 HWHVMuster

Anlage 3

Anlage 3 zu § 11 HWHVMuster

Anlage 4

Anlage 4 zu § 12 HWHVMuster

Anlage 5

Anlage 5 zu § 8 HWHVMusterzu § 1 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO sinngemäß

Anlage 6

Anlage 6 zu § 8 HWHVMusterzu § 1 Abs. 4 Nr. 5 GemHVO sinngemäß

Anlage 7

Anlage 7 zu § 13 Abs. 6 Nr. 3 HWHVMuster

Anlage 8

Anlage 8 zu § 8 HWHVMuster(zu § 1 Abs. 4 Nr. 5 GemHVO sinngemäß)

Anlage 9

Anlage 9 zu § 13 Abs. 6 Nr. 4 HWHVMuster

Eingangsformel HWHV

Aufgrund des § 8 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421), verordnet die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

§ 1

Anwendungsbereich

§ 1 AnwendungsbereichDie Vorschriften dieses Teils treffen von § 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz abweichende Regelungen für Verbände, die ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung nach dem Gemeindewirtschaftsrecht vornehmen.

§ 10

Allgemeine Haushaltsgrundsätze

§ 10 Allgemeine Haushaltsgrundsätze(1) Die Verbände haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.(2) In jedem Haushaltsjahr sollen, unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, die Einnahmen die Ausgaben decken (Haushaltsausgleich). Ist ein Haushaltsausgleich in einem Haushaltsjahr trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten nicht möglich, ist der entstandene Fehlbetrag im folgenden Haushaltsjahr zu veranschlagen und auszugleichen, soweit er nicht durch Entnahmen aus der Rücklage ausgeglichen werden kann.(3) Wenn der Haushaltsausgleich nicht möglich ist, muss der Verband ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Es muss mindestens1. die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschreiben,2. das Konsolidierungsziel und die hierfür notwendigen Maßnahmen verbindlich festlegen und3. den Zeitraum, in dem ein Haushaltsausgleich erreicht werden soll, benennen.Das Haushaltssicherungskonzept ist von der Verbandsversammlung oder dem Verbandsausschuss zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit dem Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans vorzulegen.

§ 11

Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans

§ 11 Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans(1) Der Verband hat für jedes Haushaltsjahr einen Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans (Haushaltsbeschluss) zu erlassen. Der Entwurf des Haushaltsbeschlusses mit seinen Anlagen wird vom Verbandsvorstand erstellt und der Verbandsversammlung oder dem Verbandsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Der Haushaltsbeschluss hat mindestens die Festsetzung1. des Haushaltsplans mit dem Gesamtbetraga) der Einnahmen und Ausgaben, getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt,b) der vorgesehenen Kredite,c) der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre und 2. des Höchstbetrags der Kassenkreditezu enthalten. Er kann weitere Festsetzungen enthalten, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan des Haushaltsjahres beziehen. Das Muster der Anlage 3 ist verbindlich anzuwenden.(2) Der Haushaltsbeschluss ist mit seinen Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.(3) Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 12

Beschluss über die Festsetzung des Nachtragshaushaltsplans

§ 12 Beschluss über die Festsetzung des Nachtragshaushaltsplans(1) Der Haushaltsbeschluss kann nur durch den Beschluss über die Festsetzung des Nachtragshaushaltsplans (Nachtragshaushaltsbeschluss) geändert werden, der bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu fassen ist.(2) Der Verband hat unverzüglich einen Nachtragshaushaltsbeschluss zu fassen, wenn1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung des Haushaltsbeschlusses erreicht werden kann,2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen oder einzelnen vorgegebenen Finanzrahmen (Budget) in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen,3. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen,4. Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die hierzu notwendigen Stellen nicht enthält.(3) Abs. 2 Nr. 2 bis 4 findet keine Anwendung auf1. den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen, für die unerhebliche Ausgaben zu leisten sind, sowie auf Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, die unabweisbar sind,2. die Umschuldung von Krediten,3. Abweichungen vom Stellenplan und die Leistung höherer Personalausgaben, soweit sie aufgrund des Besoldungs- oder Tarifrechts zwingend erforderlich sind,4. nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses festgestellt werden und nicht zu Auszahlungen führen.(4) Der Entwurf des Nachtragshaushaltsbeschlusses mit seinen Anlagen wird vom Verbandsvorstand erstellt und der Verbandsversammlung oder dem Verbandsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Muster der Anlage 4 ist verbindlich anzuwenden.(5) Der Nachtragshaushaltsbeschluss ist mit seinen Anlagen unverzüglich nach der Beschlussfassung der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

§ 13

Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Anlagen

§ 13 Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Anlagen(1) Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Verbandes. Er enthält alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Die Muster der Anlagen 7, 9, 15, 17 und 24 bis 27 sind verbindlich anzuwenden.(2) Der Haushaltsplan ist in einen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu gliedern. Der Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushalt sind in Einzelpläne zu gliedern. Ein Einzelplan ist für jede abgrenzbare Aufgabe nach § 2 des Wasserverbandsgesetzes und § 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz zu bilden. Der Stellenplan für Beamte und Arbeitnehmer ist Teil des Haushaltsplans.(3) Der Verwaltungshaushalt umfasst mindestens1. auf der Einnahmenseite diea) Zuführungen vom Vermögenshaushalt,b) Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen,c) Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen,d) Zinseinnahmen, 2. auf der Ausgabenseite diea) Zuführungen zum Vermögenshaushalt,b) Sach- und Dienstleistungen,c) Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeit,d) Personalausgaben,e) Mieten und Pachten,f) Beiträge an Dachverband,g) Steuern,h) Zinsausgaben,i) Abschreibungen.(4) Der Vermögenshaushalt umfasst mindestens1. auf der Einnahmenseite diea) Zuführung vom Verwaltungshaushalt,b) Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens,c) Entnahmen aus Rücklagen,d) Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen,e) Einnahmen aus Krediten, 2. auf der Ausgabenseite diea) Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens (Investitionen) sowie Verpflichtungsermächtigungen,b) Zuführungen zu Rücklagen und Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren,c) Tilgung von Krediten, Kreditbeschaffungskosten sowie Ablösung von Dauerlasten,d) Zuführung zum Verwaltungshaushalt.(5) Überschüsse im Verwaltungshaushalt sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Überschüsse des Vermögenshaushalts sind der Rücklage zuzuführen.(6) Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen:1. der Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsplan,2. das Haushaltsicherungskonzept, wenn ein solches nach § 10 Abs. 3 aufzustellen ist,3. eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben; werden Ausgaben in den Jahren fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, so ist die voraussichtliche Deckung der Ausgaben dieser Jahre besonders darzustellen,4. Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Schulden und der Rechtsgeschäfte, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, sowie der Rücklagen zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres, und über den jeweiligen Stand zu Beginn des Vorjahres.

§ 14

Vorläufige Haushaltsführung

§ 14 Vorläufige Haushaltsführung(1) Ist der Haushaltsbeschluss bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht gefasst, so darf der Verbandsvorstand1. nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen er rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; er darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren,2. Kredite umschulden.(2) Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Vermögenshaushalts nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, so darf der Verbandsvorstand Kredite für Investitionen bis zu einem Viertel der in dem Haushaltsbeschluss des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen.(3) Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis der Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr gefasst ist.(4) Die vorläufige Haushaltsführung nach Abs. 1 bis 3 endet mit der Beschlussfassung über die Festsetzung des Haushaltsplans. Enthält der Haushaltsbeschluss zustimmungsbedürftige Bestandteile, wie beispielsweise Kreditaufnahmen nach § 19 oder Kassenkredite nach § 20, so endet die vorläufige Haushaltsführung mit der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde.

§ 15

Grundsatz der Gesamtdeckung, Deckungsfähigkeit

§ 15 Grundsatz der Gesamtdeckung, Deckungsfähigkeit(1) Die Einnahmen des1. Verwaltungshaushalts dienen insgesamt zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts,2. Vermögenshaushalts dienen insgesamt zur Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushalts.(2) Im Haushaltsplan kann bestimmt werden, dass die Ausgaben im Verwaltungshaushalt gegenseitig oder einseitig deckungsfähig sind. Dies gilt auch für Ausgaben im Vermögenshaushalt.(3) Verfügungsmittel und vermischte Ausgaben dürfen nicht für deckungsfähig erklärt werden.

§ 16

Zweckbindung von Einnahmen

§ 16 Zweckbindung von Einnahmen(1) Einnahmen des Verwaltungshaushalts sind auf die Verwendung für bestimmte Ausgaben zu beschränken, wenn1. sich dies aus einer rechtlichen Verpflichtung ergibt,2. sich dies aus der Herkunft oder Natur der Einnahmen ergibt oder3. ein sachlicher Zusammenhang dies erfordert und durch die Zweckbindung die Bewirtschaftung der Mittel erleichtert wird.Die Zweckbindung ist durch Haushaltsvermerk auszuweisen.(2) Zweckgebundene Mehreinnahmen dürfen für entsprechende Mehrausgaben verwendet werden.(3) Mehrausgaben nach Abs. 2 gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.(4) Abs. 1 bis 3 gelten für den Vermögenshaushalt entsprechend.

§ 17

Übertragbarkeit

§ 17 Übertragbarkeit(1) Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann.(2) Im Verwaltungshaushalt können Ausgabenansätze ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden, wenn es die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabenansätze bleiben längstens bis zum Ende des nächsten Jahres verfügbar.(3) Abs. 1 und 2 gelten entsprechend für überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nach § 22 Abs. 2, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres vom Verbandsvorstand bewilligt jedoch noch nicht geleistet worden sind.

§ 18

Finanzplanung und Investitionsplan

§ 18 Finanzplanung und Investitionsplan(1) Der Verband hat seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Das Muster der Anlage 26 ist verbindlich anzuwenden. Im Finanzplan sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen. Der Finanzplan ist der Verbandsversammlung oder dem Verbandsausschuss spätestens mit dem Entwurf des Haushaltsplans zur Unterrichtung vorzulegen.(2) Grundlage der Finanzplanung ist der Investitionsplanentwurf des Verbandsvorstandes. In den Investitionsplan sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. In jedem Jahresabschnitt sollen die fortzuführenden und die neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen aufgeführt werden. Investitionen mit geringer finanzieller Bedeutung können zusammengefasst werden. Der Investitionsplan ist der Verbandsversammlung oder dem Verbandsausschuss mit dem Entwurf des Haushaltsplans zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Das Muster der Anlage 27 ist verbindlich anzuwenden.(3) Der Finanzplan und der Investitionsplan sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.

§ 19

Kredite

§ 19 Kredite(1) Der Verband darf Kredite nur in Euro und nur dann aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Kredite dürfen nur im Vermögenshaushalt und nur für Investitionen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen entscheidet der Verbandsvorstand, soweit die Verbandsversammlung oder der Verbandsausschuss keine andere Regelung trifft.(2) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen, einschließlich des in der Verbandssatzung festgelegten Kreditbetrages bedarf im Rahmen des Haushaltsbeschlusses der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde (Gesamtzustimmung). Die Zustimmung soll nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden. Die Zustimmung ist in der Regel zu versagen, wenn festgestellt wird, dass die Kreditverpflichtungen nicht mit der dauernden Leistungsfähigkeit des Verbandes in Einklang stehen.(3) Die Aufnahme der einzelnen Kredite bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Einzelzustimmung) nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Wasserverbandsgesetzes, soweit diese die in der Verbandssatzung festgelegte Höhe überschreiten.(4) Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn der Haushaltsbeschluss für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur Zustimmung der Aufsichtsbehörde zu diesem Haushaltsbeschluss.

§ 2

Nachtragshaushaltsbeschluss

§ 2 Nachtragshaushaltsbeschluss§ 97 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 98 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung ist mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, dass die Vorlage des Nachtragshaushaltsbeschlusses unverzüglich nach Beschlussfassung zu erfolgen hat.

§ 20

Kassenkredite

§ 20 Kassenkredite(1) Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann der Verband Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Kassenkredite) in Euro bis zum Höchstbetrag nach Abs. 2 aufnehmen, nachdem der Höchstbetrag festgesetzt und diesem zugestimmt wurde und soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum neuen Haushaltsbeschluss. Kassenkredite sollen spätestens bis zum Ende des Haushalsjahres zurückgeführt werden. Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen entscheidet die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher.(2) Der Verband hat den Höchstbetrag der Kassenkredite bedarfsgerecht aufgrund einer dokumentierten Liquiditätsplanung festzusetzen. Die Liquiditätsplanung ist der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Der Höchstbetrag der in dem Haushaltsbeschluss festgesetzten Kassenkredite bedarf der allgemeinen Zustimmung der Aufsichtsbehörde nach § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes. Die Zustimmung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

§ 21

Rücklage

§ 21 Rücklage(1) Die Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Zu diesem Zweck soll ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens zwei Prozent der Ausgaben des Verwaltungshaushalts mit Ausnahme der Abschreibungen nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.(2) In der Rücklage sollen ferner Mittel zur Deckung der Ausgaben im Vermögenshaushalt künftiger Jahre angesammelt werden. Der Rücklage sind rechtzeitig Mittel zuzuführen, wenn1. die Tilgung von Krediten, die mit dem Gesamtbetrag fällig werden, die voraussichtliche Höhe der Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt übersteigt und nicht anders gedeckt werden kann,2. sonst für die im Investitionsplan künftiger Jahre vorgesehenen Investitionen ein unvertretbar hoher Kreditbetrag entstehen würde.Im Übrigen sollen Zuführungen und Entnahmen nach dem Finanzplan ausgerichtet werden.(3) Die Mittel der Rücklage sind, soweit sie nicht als Betriebsmittel der Kasse benötigt werden, sicher und Ertrag bringend anzulegen; sie müssen für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar sein.

§ 22

Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben, Unterrichtungspflicht

§ 22 Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben, Unterrichtungspflicht(1) Die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur Deckung aller Ausgaben im Haushaltsjahr ausreichen; sie dürfen erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Aufgabenerfüllung es erfordert. Die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln, einschließlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, ist durch eine Haushaltsüberwachungsliste oder in anderer geeigneter Weise zu überwachen. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen.(2) Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie sind durch den Verbandsvorstand zu bewilligen. Die Verbandsversammlung oder der Verbandsausschuss ist unverzüglich zu unterrichten, insbesondere, wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist oder sich die Gesamtausgabe einer Maßnahme nicht nur geringfügig erhöhen wird.

§ 23

Haushaltsausgleich

§ 23 Haushaltsausgleich(1) Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein wie die Summe der veranschlagten Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände. Ist die Summe der ordentlichen Tilgung von Krediten und der Kreditbeschaffungskosten größer als der Betrag nach Satz 2, so ist mindestens dieser Betrag dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung soll ferner die Ansammlung der Rücklage, soweit sie nach § 21 erforderlich ist, ermöglichen.(2) Soweit Einnahmen des Vermögenshaushalts im Haushaltsjahr nicht für die in § 13 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a, c oder d genannten Ausgaben oder zur Deckung von Fehlbeträgen benötigt werden, sind sie der Rücklage zuzuführen.(3) Mittel der Rücklage dürfen zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden, wenn1. der Ausgleich trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit nicht erreicht werden kann,2. die Mittel nicht für die unabweisbare Fortführung bereits begonnener Maßnahmen benötigt werden und3. die Kassenliquidität unter Berücksichtigung möglicher Kassenkredite nicht beeinträchtigt wird.Unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen können auch die in § 13 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b genannten Einnahmen zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden, soweit diese Mittel nicht für die Finanzierung von unabweisbaren Investitionen oder zur vordringlichen außerordentlichen Tilgung von Krediten benötigt werden.

§ 24

Buchführung, Bücher und Belege

§ 24 Buchführung, Bücher und BelegeDie Verbände können eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung durchführen. Buchungen müssen durch Unterlagen, aus denen sich der Grund der Buchung ergibt, belegt sein. Die Buchungsbelege müssen Hinweise enthalten, die eine Verbindung zu den Eintragungen in den Büchern herstellen.

§ 25

Kassenprüfung

§ 25 KassenprüfungFür den Fall, dass der Verband über kein Personal oder nur über solches, das mit Aufgaben der Verbandskasse betraut ist, verfügt, kann die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher anstelle des in § 27 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindekassenverordnung vom 27. Dezember 2011 (GVBl. I S. 830), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2016 (GVBl. S. 254), genannten sachkundigen Beamten oder Arbeitnehmer bestimmen, dass die unvermutete Kassenbestandsaufnahme, die nicht im Rahmen einer Kassenprüfung vorgenommen wird, von einem geeigneten Verbandsmitglied, das nicht mit Aufgaben der Verbandskasse betraut ist, vorgenommen wird.

§ 26

Jahresrechnung, Rechnungsprüfung

§ 26 Jahresrechnung, Rechnungsprüfung(1) Die Jahresrechnung umfasst den kassenmäßigen Abschluss nach § 28 und die Haushaltsrechnung nach § 29.(2) Der Jahresrechnung sind beizufügen:1. eine Vermögensübersicht,2. eine Übersicht über die Schulden und die Rücklage,3. ein Verzeichnis der am Abschlusstag unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder,4. ein Erläuterungsbericht.(3) Der Verbandsvorstand soll die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufstellen und die Verbandsversammlung oder den Verbandsausschuss sowie die Aufsichtsbehörde unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlüsse unterrichten.(4) Die Verbandssatzung kann eine zusammenfassende Rechnungsprüfung für höchstens drei Jahre bestimmen.

§ 27

Vermögensübersicht

§ 27 Vermögensübersicht(1) Der Verband hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände in einer Vermögensübersicht zu erfassen und dabei den Buchwert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (Inventar).(2) Auf eine Erfassung der abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen den Betrag von 800 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, kann verzichtet werden.

§ 28

Kassenmäßiger Abschluss

§ 28 Kassenmäßiger AbschlussDer kassenmäßige Abschluss hat zu enthalten:1. die Soll-Einnahmen und die Soll-Ausgaben,2. die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag,3. die Kassen-Einnahme- und -Ausgaberesteinsgesamt und je gesondert für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt sowie für die Vorschüsse und Verwahrgelder. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben nachzuweisen.

§ 29

Haushaltsrechnung

§ 29 Haushaltsrechnung(1) In der Haushaltsrechnung sind die in § 28 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Beträge für die einzelnen Haushaltsstellen nach der Ordnung des Haushaltsplans nachzuweisen. Den Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres sind die entsprechenden Haushaltsansätze gegenüber zu stellen. Die vom Verbandsvorstand bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie die nach § 15 gedeckten Ausgaben sind nachzuweisen. Die Muster der Anlagen 28 bis 29 sind verbindlich anzuwenden.(2) In der Haushaltsrechnung ist festzustellen, welche übertragbaren Ausgabemittel noch verfügbar sind und in welcher Höhe sie als Haushaltsausgabereste in das folgende Jahr übertragen werden. Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Einnahmen nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahmen gesichert werden kann.(3) Zur Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung sind die Soll-Einnahmen den Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres unter Berücksichtigung etwaiger Haushaltsreste und Abgänge auf Kassenreste gegenüberzustellen. Ein Überschuss ist vor Abschluss der Jahresrechnung der Rücklage zuzuführen.

§ 3

Vorläufige Haushaltsführung

§ 3 Vorläufige Haushaltsführung§ 99 der Hessischen Gemeindeordnung ist mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, dass1. an die Stelle der Bekanntmachung der Haushaltsbeschluss tritt und2. für den Fall, dass der Haushaltsbeschluss zustimmungsbedürftige Teile enthält, die vorläufige Haushaltsführung erst mit der Erteilung der Zustimmung endet.

§ 30

Beschluss über die Jahresrechnung, Entlastung

§ 30 Beschluss über die Jahresrechnung, Entlastung(1) Die Verbandsversammlung oder der Verbandsausschuss beschließt über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Verbandsvorstands. Im Falle einer zusammenfassenden Prüfung der Jahresrechnungen nach § 26 Abs. 4 Satz 1 haben der Beschluss und die Entlastung nach Satz 1 bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das letzte Haushaltsjahr der zusammengefasst geprüften Jahresrechnungen folgenden Jahres zu erfolgen. Verweigert die Verbandsversammlung oder der Verbandsausschuss die Entlastung oder wird die Entlastung mit Einschränkungen ausgesprochen, so sind dafür die Gründe anzugeben.(2) Der Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des Verbandsvorstandes ist mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamts unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

§ 31

Ausnahmen

§ 31 Ausnahmen(1) Die Verbände können in ihrer Verbandssatzung bestimmen, dass von den Vorgaben dieser Verordnung abgewichen wird, soweit eine ordnungsgemäße Wirtschafts- und Haushaltsführung weiterhin gewährleistet ist. Die Abweichungen sind in der Verbandssatzung zu benennen und von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen.(2) Abweichungen von den Mustern sind von der Aufsichtsbehörde im Einzelfall zu genehmigen.

§ 32

Begriffsbestimmungen

§ 32 BegriffsbestimmungenIm Sinne der §§ 9 bis 31 sind:1. Anlagevermögendie Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung dienen, im Einzelnen die in der Vermögensübersicht aufzuführenden Vermögensgegenstände,2. außerplanmäßige Ausgabendiejenigen, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste verfügbar sind,3. Haushaltsrestedie Einnahme- und Ausgabenansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden,4. Ist-Ausgabendie tatsächlichen Ausgaben der Kasse,5. Ist-Einnahmendie tatsächlichen Einnahmen der Kasse,6. Kassenrestedie Beträge, um die die Soll-Einnahmen höher sind als die Ist-Einnahmen (Kasseneinnahmereste) oder um die die Soll-Ausgaben höher sind als die Ist-Ausgaben (Kassenausgabereste) und die in einem späteren Haushaltsjahr zu zahlen sind,7. Kreditedas unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite,8. SchuldenRückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten,9. Soll-Ausgabendie bis zum Abschlusstag zu leistenden und aufgrund von Auszahlungsanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Ausgaben,10. Soll-Einnahmendie bis zum Abschlusstag fälligen oder über den Abschlusstag hinaus gestundeten, aufgrund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen ohne die erlassenen und niedergeschlagenen Beträge,11. a) ordentliche Tilgung von Kreditendie Leistung des im Haushaltsjahr zurückzuzahlenden Betrages bis zu der in den Rückzahlungsbedingungen festgelegten Mindesthöhe,b) außerordentliche Tilgung von Kreditendie über die ordentliche Tilgung hinausgehende Rückzahlung einschließlich Umschuldung, 12. überplanmäßige AusgabenAusgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die Haushaltsausgabereste übersteigen,13. VerfügungsmittelBeträge, die für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen,14. VorschüsseAusgaben, die sich auf den Haushalt beziehen, deren Verpflichtung zur Leistung feststeht und deren Deckung gewährleistet ist, solange diese noch nicht endgültig im Haushalt gebucht werden können,15. VerwahrgelderEinnahmen, die sich auf den Haushalt beziehen, darf als Verwahrgeld nur behandelt werden, solange sie noch nicht endgültig im Haushalt gebucht werden kann.

§ 33

Übergangsregelung

§ 33 ÜbergangsregelungBestehende Verbandssatzungen sind, soweit sie den Regelungen über die Wirtschafts- und Haushaltsführung dieser Verordnung nicht entsprechen, bis zum 31. Dezember 2021 anzupassen.

§ 34

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 34 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

§ 4

Kredite

§ 4 Kredite(1) § 103 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung ist mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, dass der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite den in der Verbandssatzung festgelegten Kreditbetrag nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), einschließt.(2) § 103 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung ist mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, dass es an Stelle von Satz 1 Nr. 1 und 2 und Satz 2 bei der Aufnahme des einzelnen Kredites der Einzelzustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf, wenn der aufzunehmende Kreditbetrag die in der Verbandssatzung festgelegte Kredithöhe überschreitet.

§ 5

Kassenkredite

§ 5 Kassenkredite§ 105 der Hessischen Gemeindeordnung ist mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, dass bei der Aufnahme von Kassenkrediten1. an die Stelle der Bekanntmachung der neuen Haushaltssatzung die allgemeine Zustimmung der Aufsichtsbehörde nach § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes für das neue Haushaltsjahr und2. an die Stelle des Bürgermeisters die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorstehertritt.

§ 6

Zulassung von Ausnahmen

§ 6 Zulassung von AusnahmenDie oberste Aufsichtsbehörde kann auf Antrag im Einzelfall von1. den Regelungena) über den Haushaltsplan, den Stellenplan, den Jahresabschluss, die Jahresrechnung, die örtliche Rechnungsprüfung,b) zum Gesamtdeckungsprinzip, zur Deckungsfähigkeit und zur Buchführung, 2. anderen mit Nr. 1 im Zusammenhang stehenden Regelungen,3. den verbindlichen Mustern nach § 8Ausnahmen zulassen, soweit Regelungen oder Muster für einen Wasser- und Bodenverband nicht geeignet sind und eine ordnungsgemäße Wirtschafts- und Haushaltsführung weiterhin gewährleistet ist. Die Ausnahmezulassung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

§ 7

Kassenprüfung

§ 7 KassenprüfungFür den Fall, dass der Verband über kein Personal oder nur über solches, das mit Aufgaben der Verbandskasse betraut ist, verfügt, kann die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher abweichend von § 27 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindekassenverordnung vom 27. Dezember 2011 (GVBl. I S. 830), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2016 (GVBl. S. 254), bestimmen, dass die unvermutete Kassenbestandsaufnahme, die nicht im Rahmen einer Kassenprüfung vorgenommen wird, von einem geeigneten Verbandsmitglied, das nicht mit Aufgaben der Verbandskasse betraut ist, vorgenommen wird.

§ 8

Verbindliche Muster

§ 8 Verbindliche MusterDie Muster der Anlagen 1, 2, 5, 6, 8 und 10 bis 23 sind für die Verbände verbindlich.

§ 9

Anwendungsbereich

§ 9 AnwendungsbereichVerbände mit geringem Haushaltsvolumen nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz können ihre Wirtschafts- und Haushaltsführung vereinfacht nach den Vorschriften dieses Teils vornehmen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.