Polizeiverordnung zur Aufhebung der Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten in Kassel über das Wahrsagen Vom 11. Mai 1959
- Ausfertigungsdatum:
- 11.05.1959
- Fundstelle:
- GVBl. 1959, 11
Artikel 1 Die Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten in Kassel vom 7. Juli 1936 über das Wahrsagen (Amtsblatt der Regierung zu Kassel S. 152) wird aufgehoben.
Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Auf Grund des § 48 des Hessischen Polizeigesetzes vom 10. November 1954 (GVBl. S. 203) wird für den Regierungsbezirk Kassel verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.