WahlTV HE 2023 · Hessen

Verordnung über den Tag der Landtagswahl 2023 Vom 25. Januar 2023

Ausfertigungsdatum:
25.01.2023
Fundstelle:
GVBl. 2023, 60
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WahlTV

Aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2022 (GVBl. S. 330) verordnet die Landesregierung:

§ 1

§ 1Die Wahl zum einundzwanzigsten Landtag des Landes Hessen findet am 8. Oktober 2023 statt.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.