Verordnung über den Tag der Landtagswahl 2018 Vom 24. Januar 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 24.01.2018
- Fundstelle:
- GVBl. 2018, 2
Aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (GVBl. I S. 110, 439), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 478), verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Wahl zum zwanzigsten Landtag des Landes Hessen findet am 28. Oktober 2018 statt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.