Verordnung über den Tag der Landtagswahl 2013 Vom 13. März 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 13.03.2013
- Fundstelle:
- GVBl. 2013, 94
Aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung vom 7. April 2006 (GVBl. I S. 110, 439), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), verordnet die Landesregierung:
§ 1Die Wahl zum neunzehnten Landtag des Landes Hessen findet am 22. September 2013 statt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.