Verordnung über den Tag der Landtagswahl 2009 Vom 19. November 2008
- Ausfertigungsdatum:
- 19.11.2008
- Fundstelle:
- GVBl. I 2008, 932
Aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (GVBl. I S. 110, 439) wird verordnet:
§ 1Die Wahl zum achtzehnten Landtag des Landes Hessen findet am 18. Januar 2009 statt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.