WahlTV HE 2009 · Hessen

Verordnung über den Tag der Landtagswahl 2009 Vom 19. November 2008

Ausfertigungsdatum:
19.11.2008
Fundstelle:
GVBl. I 2008, 932
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
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Aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 2006 (GVBl. I S. 110, 439) wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Wahl zum achtzehnten Landtag des Landes Hessen findet am 18. Januar 2009 statt.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.