Verordnung über den Tag der Landtagswahl 2008 Vom 18. Januar 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 18.01.2007
- Fundstelle:
- GVBl. I 2007, 22
Aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung vom 7. April 2006 (GVBl. I S. 110, 439) wird verordnet:
§ 1Die Wahl zum siebzehnten Landtag des Landes Hessen findet am 27. Januar 2008 statt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.