Verordnung über den Tag der Landtagswahl 2003 Vom 24. Mai 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 24.05.2002
- Fundstelle:
- GVBl. I 2002, 203
Aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung vom 19. Februar 1990 (GVBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2002 (GVBl. I S. 22), wird verordnet:
§ 1 Die Wahl zum sechzehnten Landtag des Landes Hessen findet am 2. Februar 2003 statt.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.