Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten nach § 26 Abs. 2 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung Vom 2. Dezember 1975
- Ausfertigungsdatum:
- 02.12.1975
- Fundstelle:
- GVBl. I 1975, 275
Auf Grund des § 26 Abs. 2 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird verordnet:
§ 1 Der Minister der Justiz bestimmt im Einvernehmen mit dem Minister des Innern den Verwaltungsbeamten für den Ausschuß zur Wahl der ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.