VersorgLastTeilStVtrG HE · Hessen

Gesetz zu dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag Vom 17. September 2010

Ausfertigungsdatum:
17.09.2010
Fundstelle:
GVBl. I 2010, 286
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem zwischen dem 16. Dezember 2009 und dem 26. Januar 2010 unterzeichneten Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 17 Abs. 1 für Hessen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I bekannt zu geben.*)

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.