Hessisches Versorgungsanpassungsgesetz 2022/2023 (HVAnpG 2022/2023) Vom 8. Dezember 2021*
- Ausfertigungsdatum:
- 08.12.2021
- Fundstelle:
- GVBl. 2021, 871
Anpassung der Versorgung
§ 1 Anpassung der VersorgungBei den versorgungsberechtigten Personen im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218, 312), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), gelten die Erhöhungen nach § 16 Abs. 2 und § 75 des Hessischen Besoldungsgesetzes vom 27. März 2013 (GVBl. 218, 256, 508), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), für die dort genannten Bezügebestandteile entsprechend, sofern sie Grundlage der Versorgung sind. Die Erhöhungen nach Satz 1 gelten entsprechend für andere versorgungswirksame Bezügebestandteile, soweit für diese die Teilnahme an den regelmäßigen Bezügeanpassungen nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. August 2022 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.