VergabeVO · Hessen

Verordnung zur Durchführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen (Vergabeverordnung - VergabeVO -)*) Vom 24. Mai 1977

Ausfertigungsdatum:
24.05.1977
Fundstelle:
GVBl. I 1977, 226
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VergabeVO

Auf Grund des § 16 a Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 39 a Satz 1 des Hochschulgesetzes vom 12. Mai 1970 (GVBl. I S. 315), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 1977 (GVBl. I S. 101), wird verordnet:

§ 1

Begriffsbestimmungen

§ 1 Begriffsbestimmungen(1) ...(2) Im Sinne dieser Verordnung ist: 1. Studiengangdas durch eine Prüfungsordnung oder Studienordnung geregelte, auf einen bestimmten berufsqualifizierenden Abschluß oder ein bestimmtes Ausbildungsziel ausgerichtete Studium eines Studienfachs. Als ein Studiengang gilt auch das Studium mehrerer Studienfächer, wenn der Bewerber eine Magisterprüfung oder eine Promotion als ersten qualifizierenden Abschluß anstrebt;2. ...

§ 34

§ 34(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1977 in Kraft. (2) ...

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.