VerdOrdenStiftErl HE 2008 · Hessen

Erlass über die Stiftung des Hessischen Verdienstordens Vom 1. Dezember 1989 in der Fassung vom 5. September 2008

Fundstelle:
GVBl. I 2008, 911
10 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 3(1) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens hat die Form eines im Durchmesser 55 mm großen Kreuzes, ist beidseitig weiß emailliert und goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe gibt auf der Vorderseite den Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund wieder. Die Färbungen des Löwen sind durch heraldische Schraffuren dargestellt. Die Mittelscheibe ist von einer achtstrahligen sternförmigen Verzierung in Gold umgeben.(2) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens wird an einem blauen Band um den Hals getragen. Frauen tragen das Ordenszeichen an einer besonderen blauen Bandschleife unterhalb der linken Schulter.(3) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande hat die Form eines im Durchmesser 45 mm großen Kreuzes, ist einseitig weiß emailliert und goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe gibt auf der Vorderseite den Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund wieder. Die Färbungen des Löwen sind durch heraldische Schraffuren dargestellt. Die Mittelscheibe ist von einer achtstrahligen sternförmigen Verzierung in Gold umgeben.(4) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande wird an einem blauen Band an der linken oberen Brustseite getragen. Frauen tragen das Ordenszeichen an einer blauen Schleife unterhalb der linken Schulter.(5) Bei erneuter Auszeichnung mit dem Hessischen Verdienstorden wird das früher verliehene Ordenszeichen nicht abgelegt.(6) Anstelle des Ordenszeichens kann eine Miniatur getragen werden. Sie zeigt das verkleinerte Ordenszeichen. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens ist im Durchmesser 15 mm groß. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens am Bande ist im Durchmesser 11,5 mm groß.(7) Die Gestaltung der Ordenszeichen, der Bänder und der Miniaturen wird auf einer Mustertafel (Anlage) festgelegt.

Artikel

Artikel 5Erweist sich die beliehene Person durch ihr späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, des verliehenen Ordens unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihr der Verleihungsberechtigte die Auszeichnung durch Widerruf oder Rücknahme entziehen und die Einziehung des Ordens, der dazugehörigen Miniatur und der Verleihungsurkunde anordnen.

Artikel

Artikel 6Dieser Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Anlage VerdOrdenStiftErl

AnlageHessischer VerdienstordenHerrenausführungDamenausführungHessischer Verdienstorden am BandeHerrenausführungDamenausführung

Artikel

Artikel 1Zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen stifte ich am Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen denHessischen Verdienstorden.

Artikel

Artikel 2(1) Der Verdienstorden wird in zwei Stufen alsHessischer Verdienstorden am Bandeoder alsHessischer Verdienstordenverliehen.(2) Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaberinnen und Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt. Die Zahl der Ordensinhaberinnen und Ordensinhaber soll bei dem Hessischen Verdienstorden am Bande nicht höher als 2000 und bei dem Hessischen Verdienstorden nicht höher als 800 sein.(3) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ist Trägerin oder Träger des Verdienstordens. Dies gilt nicht für den am Tage des Inkrafttretens des Erlasses vom 22. Juli 2002 (GVBl. I S. 571) im Amt befindlichen Ministerpräsidenten.

Artikel

Artikel 3(1) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens hat die Form eines im Durchmesser 55 mm großen Kreuzes, ist beidseitig weiß emailliert und goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe gibt auf der Vorderseite den Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund wieder. Die Färbungen des Löwen sind durch heraldische Schraffuren dargestellt. Beidseitig wird die runde Scheibe von einer achtteiligen Sternung in Gold umgeben. (2) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens wird an einem blauen Band um den Hals getragen. Frauen tragen das Ordenszeichen an einer besonderen blauen Bandschleife unterhalb der linken Schulter. (3) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande hat die Form eines im Durchmesser 45 mm großen Kreuzes, ist einseitig weiß emailliert und goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe gibt auf der Vorderseite den Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund wieder. Die Färbungen des Löwen sind durch heraldische Schraffuren dargestellt. Einseitig wird die runde Scheibe von einer achtteiligen Sternung in Gold umgeben. (4) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande wird an einem blauen Band an der linken oberen Brustseite getragen. Frauen tragen das Ordenszeichen an einer blauen Schleife unterhalb der linken Schulter. (5) Bei erneuter Auszeichnung mit dem Hessischen Verdienstorden wird das früher verliehene Ordenszeichen nicht abgelegt. (6) Anstelle des Ordenszeichens kann eine Miniatur getragen werden. Sie zeigt das verkleinerte Ordenszeichen. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens ist im Durchmesser 15 mm groß. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens am Bande ist im Durchmesser 11,5 mm groß. (7) Die Gestaltung der Ordenszeichen, der Bänder und der Miniaturen wird auf einer Mustertafel (Anlage) festgelegt.

Artikel

Artikel 4(1) Der Verdienstorden wird von mir verliehen.(2) Über die Verleihung stelle ich eine Urkunde aus.(3) Das Ordenszeichen, die Miniatur und die Urkunde gehen in das Eigentum der Ordensträgerin oder des Ordensträgers über.

Artikel

Artikel 5Dieser Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.

Eingangsformel VerdOrdenStiftErl

PräambelUm Frauen und Männer zu ehren, die sich in außergewöhnlichem Maße für das Land Hessen und seine Bevölkerung eingesetzt haben, hat der Hessische Ministerpräsident im Jahre 1989 den Hessischen Verdienstorden gestiftet.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.