VerdOrdenStiftErl HE 2002 · Hessen

Erlass über die Stiftung des Hessischen Verdienstordens in der Fassung vom 22. Juli 2002

Fundstelle:
GVBl. I 2002, 571
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 5 Dieser Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2012 außer Kraft.

Anlage VerdOrdenStiftErl

Anlage

Artikel

Artikel 1 Zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen stifte ich am Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen den H e s s i s c h e n V e r d i e n s t o r d e n.

Artikel

Artikel 2 (1) Der Verdienstorden wird in zwei Stufen als Hessischer Verdienstorden am Bande oder als Hessischer Verdienstorden verliehen. (2) Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung ist die Zahl der Ordensinhaberinnen und Ordensinhaber und der jährlichen Verleihungen begrenzt. Die Zahl der Ordensinhaberinnen und Ordensinhaber soll bei dem Hessischen Verdienstorden am Bande nicht höher als 2 000 und bei dem Hessischen Verdienstorden nicht höher als 800 sein. (3) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ist Trägerin oder Träger des Verdienstordens. Dies gilt nicht für den am Tage des In-Kraft-Tretens des Erlasses im Amt befindlichen Ministerpräsidenten.

Artikel

Artikel 3 (1) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens hat die Form eines im Durchmesser 55 mm großen Kreuzes, ist beidseitig weiß emailliert und goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe beinhaltet auf der Vorderseite den Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund. Die Färbungen des Löwen sind durch heraldische Schraffuren dargestellt. Beidseitig wird die runde Scheibe von einer achtteiligen Sternung in Gold umgeben. (2) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens wird an einem blauen Band um den Hals getragen. Frauen tragen das Ordenszeichen an einer besonderen blauen Bandschleife unterhalb der linken Schulter. (3) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande hat die Form eines im Durchmesser 45 mm großen Kreuzes, ist einseitig weiß emailliert und goldumrandet. Die goldumrandete runde Mittelscheibe beinhaltet auf der Vorderseite den Hessischen Löwen in Gold auf rotem Grund. Die Färbungen des Löwen sind durch heraldische Schraffuren dargestellt. Einseitig wird die runde Scheibe von einer achtteiligen Sternung in Gold umgeben. (4) Das Ordenszeichen des Hessischen Verdienstordens am Bande wird an einem blauen Band an der linken oberen Brustseite getragen. Frauen tragen das Ordenszeichen an einer blauen Schleife unterhalb der linken Schulter. (5) Bei erneuter Auszeichnung mit dem Hessischen Verdienstorden wird das früher verliehene Ordenszeichen nicht abgelegt. (6) Anstelle des Ordenszeichens kann eine Miniatur getragen werden. Sie zeigt das verkleinerte Ordenszeichen. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens ist im Durchmesser 15 mm groß. Die Miniatur des Hessischen Verdienstordens am Bande ist im Durchmesser 11,5 mm groß. (7) Die Gestaltung der Ordenszeichen, der Bänder und der Miniaturen wird auf einer Mustertafel ( Anlage ) festgelegt.

Artikel

Artikel 4 (1) Der Verdienstorden wird von mir verliehen. (2) Über die Verleihung stelle ich eine Urkunde aus. (3) Das Ordenszeichen geht in das Eigentum der Ordensinhaberin oder des Ordensinhabers über.

Artikel

Artikel 5 Dieser Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2007 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.