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Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen Vom 25. November 2017

Ausfertigungsdatum:
25.11.2017
Fundstelle:
GVBl. 2017, 354
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1Dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, vom 23. Mai 2022 wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Art. 11 Abs. 3 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen bekanntzugeben.

§ 1

§ 1Dem am 6. September 2017 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Art. 11 Abs. 3 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen bekanntzugeben1).

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.