Verordnung über den Tag der Volksabstimmung Vom 22. Dezember 2010
- Ausfertigungsdatum:
- 22.12.2010
- Fundstelle:
- GVBl. I 2010, 602
Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über Volksabstimmung in der Fassung vom 16. Juni 1995 (GVBl. I S. 427), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2005 (GVBl. I S. 769), wird verordnet:
§ 1Als Tag der Abstimmung über das vom Hessischen Landtag am 15. Dezember 2010 beschlossene Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen -Gesetz zur Schuldenbremse) wird der 27. März 2011 bestimmt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.