VAbstTV HE 2002 · Hessen

Verordnung über den Tag der Volksabstimmungen Vom 20. Juni 2002

Ausfertigungsdatum:
20.06.2002
Fundstelle:
GVBl. I 2002, 319
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel VAbstTV

Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über Volksabstimmung in der Fassung vom 16. Juni 1995 (GVBl. I S. 427), geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBl. 2000 I S. 2), wird verordnet:

§ 1

§ 1 Als Tag der Abstimmung über die vom Hessischen Landtag am 12. Juni 2002 beschlossenen Gesetze zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme des Sports) und zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Verlängerung der Landtagswahlperiode) sowie zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme des Konnexitätsprinzips) wird der 22. September 2002 bestimmt.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.