Verordnung über den Tag der Volksabstimmung Vom 6. Dezember 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 02.01.1970
- Fundstelle:
- GVBl. I 1994, 719
Auf Grund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über Volksabstimmung in der Fassung vom 2. Januar 1970 (GVBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 1994 (GVBl. I S. 595), wird verordnet:
§ 1 Als Tag der Abstimmung über das vom Hessischen Landtag am 23. November 1994 beschlossene "Gesetz zur Änderung des Artikels 75 der Verfassung des Landes Hessen (Wählbarkeitsalter)" wird der 19. Februar 1995 bestimmt.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.