Verordnung zur Sicherstellung der Personalvertretung in den Universitätskliniken Gießen und Marburg Vom 17. März 20041)
- Ausfertigungsdatum:
- 17.03.2004
- Fundstelle:
- GVBl. I 2004, 175
Aufgrund des § 24 Abs. 6 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes vom 24. März 1988 (GVBl. I S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2003 (GVBl. I S. 494) und durch Gesetz vom 18. Dezember 2003 (GVBl. I S. 513), wird verordnet:
§ 1Die Amtszeit der derzeitigen Personalräte sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Universitätskliniken Gießen und Marburg wird bis zum 31. Mai 2005 verlängert.
§ 2Die Neuwahlen in den nach § 1 von der Wahlverschiebung betroffenen Bereichen sind so rechtzeitig durchzuführen, dass die neu gewählten Personalratsmitglieder und Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen spätestens am 1. Juni 2005 ihr Amt angetreten haben.
§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.