UmwLwFoMinVertrAnO HE 2003 · Hessen

Anordnung über die Vertretung des Landes Hessen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Vom 31. Januar 2003

Ausfertigungsdatum:
31.01.2003
Fundstelle:
StAnz. 2003, 800
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel UmwLwFoMinVertrAnO

Aufgrund des Art. 103 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen und des § 1 der Anordnung des Hessischen Ministerpräsidenten über die Vertretung des Landes Hessen vom 2. Juli 2002 (StAnz. S. 2694) übertrage ich die mir zustehende Befugnis zur Vertretung des Landes Hessen für meinen Geschäftsbereich allgemein in folgendem Umfang weiter:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.