Gesetz zur Eingliederung der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt in die Technische Universität Darmstadt Vom 23. Dezember 1999
- Ausfertigungsdatum:
- 23.12.1999
- Fundstelle:
- GVBl. I 2000, 18
Eingliederung
§ 1 Eingliederung Die Hessische Landes- und Hochschulbibliothek wird in die Technische Universität Darmstadt eingegliedert.
Versetzung
§ 2 Versetzung Die Beschäftigten der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek gelten mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes als zur Technischen Universität Darmstadt versetzt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.