TierSchGZustErmBestG HE · Hessen

Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz Vom 15. Dezember 1972

Ausfertigungsdatum:
15.12.1972
Fundstelle:
GVBl. I 1972, 423
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

§ 1 Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Ausführung des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1277) zuständigen Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände zu bestimmen.

§ 2

§ 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.