Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz Vom 15. Dezember 1972
- Ausfertigungsdatum:
- 15.12.1972
- Fundstelle:
- GVBl. I 1972, 423
§ 1 Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Ausführung des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1277) zuständigen Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände zu bestimmen.
§ 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.