TechKontrollVZustAnO HE · Hessen

Anordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße Vom 10. Mai 2004

Ausfertigungsdatum:
10.05.2004
Fundstelle:
GVBl. I 2004, 203
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel TechKontrollVZustAnO

Aufgrund des § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Bestimmung von Zuständigkeiten vom 3. April 1998 (GVBl. I S. 98) und des § 3 Abs. 1 der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße vom 21. Mai 2003 (BGBl. I S. 774), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3095), wird bestimmt:

§ 1

§ 1Zuständige Landesbehörde für Kontrollen der Nutzfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße ist 1. die Polizeibehörde;2. die Kreisordnungsbehörde, soweit diese als zuständige Verwaltungsbehörde nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für die Ausführung der Rechtsvorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Wasser vom 4. Februar 1997 (GVBl. I S. 29), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 1999 (GVBl. I S. 112), tätig wird.

§ 2

§ 2Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.