StVUnfStatAV HE · Hessen

Hessische Ausführungsverordnung über die Straßenverkehrsunfallstatistik Vom 28. Juni 1966

Ausfertigungsdatum:
28.06.1966
Fundstelle:
GVBl. I 1966, 141
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StVUnfStatAV

Auf Grund des § 2 a des Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) vom 18. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 606) in der Fassung des Gesetzes vom 20. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1437) wird verordnet:

§ 1

§ 1 Die Verkehrsunfälle nach § 2 Nr. 2 des Gesetzes sind im Lande Hessen nur zahlenmäßig zu erfassen.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.