StrBauVwNOG HE · Hessen

Gesetz zur Neuordnung der Hessischen Straßenbauverwaltung Vom 28. November 1994

Ausfertigungsdatum:
28.11.1994
Fundstelle:
GVBl. I 1994, 696
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Auflösung des Autobahnamtes und Ausgliederung der Baustoff- und Bodenprüfstellen (1) aufgehoben (2) aufgehoben (3) aufgehoben (4) aufgehoben

Artikel

Artikel 2 Änderungsvorschrift

Artikel

Artikel 3 Änderungsvorschrift

Artikel

Artikel 4 Änderungsvorschrift

Artikel

Artikel 5 Ermächtigung der Landesregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße auf außerhessische Stellen Die Landesregierung wird ermächtigt, die zuständige Behörde zur Anerkennung einer Norm nach Rand-Nr. 10240 Abs. 3 der Anlage B der Gefahrgutverordnung Straße in der Fassung vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 2023, 1994 I S. 908), geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zu bestimmen. Als zuständige Behörde kann auch eine außerhalb Hessens in der Bundesrepublik Deutschland gelegene öffentliche Stelle im Einverständnis mit dem Bundesland, in dem die Stelle gelegen ist, bestimmt werden.

Artikel

Artikel 6 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.