Gesetz zur Neuordnung der Hessischen Straßenbauverwaltung Vom 28. November 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 28.11.1994
- Fundstelle:
- GVBl. I 1994, 696
Artikel 1 Auflösung des Autobahnamtes und Ausgliederung der Baustoff- und Bodenprüfstellen (1) aufgehoben (2) aufgehoben (3) aufgehoben (4) aufgehoben
Artikel 2 Änderungsvorschrift
Artikel 3 Änderungsvorschrift
Artikel 4 Änderungsvorschrift
Artikel 5 Ermächtigung der Landesregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße auf außerhessische Stellen Die Landesregierung wird ermächtigt, die zuständige Behörde zur Anerkennung einer Norm nach Rand-Nr. 10240 Abs. 3 der Anlage B der Gefahrgutverordnung Straße in der Fassung vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 2023, 1994 I S. 908), geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zu bestimmen. Als zuständige Behörde kann auch eine außerhalb Hessens in der Bundesrepublik Deutschland gelegene öffentliche Stelle im Einverständnis mit dem Bundesland, in dem die Stelle gelegen ist, bestimmt werden.
Artikel 6 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.