Gesetz zur Neuordnung von Behörden der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung Vom 29. März 2007 *
- Ausfertigungsdatum:
- 29.03.2007
- Fundstelle:
- GVBl. I 2007, 250
§ 1 (1) Die Baustoff- und Bodenprüfstelle Darmstadt, die Baustoff- und Bodenprüfstelle Kassel und die Baustoff- und Bodenprüfstelle Wetzlar werden zu einer der oberen Straßenbaubehörde nachgeordneten Behörde mit der Bezeichnung „Hessisches Amt für Baustoff- und Bodenprüfung" mit Dienstsitz in Wetzlar zusammengefasst. (2) Außenstellen des Hessischen Amtes für Baustoff- und Bodenprüfung werden an den bisherigen Standorten der Baustoff- und Bodenprüfstelle Kassel in Kassel und der Baustoff- und Bodenprüfstelle Darmstadt in Darmstadt eingerichtet.
§ 2 Art. 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung der Hessischen Straßenbauverwaltung vom 28. November 1994 (GVBl. I S. 696), geändert durch Gesetz vom 27. Februar 1998 (GVBl. I S. 34), wird aufgehoben.
§ 3 Die für den Straßenbau zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister kann durch Rechtsverordnung den Zusammenschluss, die Auflösung, die Bildung von Außenstellen, die Dienstbezirke und die Dienstsitze der in § 1 aufgeführten Behörden regeln.
§ 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.