Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach Art. II § 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes Vom 18. Mai 1978
- Ausfertigungsdatum:
- 18.05.1978
- Fundstelle:
- GVBl. I 1978, 277
Auf Grund des Art. II § 1 Abs. 2 Satz 4 des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2384) wird verordnet:
§ 1 Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Regelungen über die Ausbildung, Einführung und Prüfungen nach Maßgabe des Art. II § 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes anzupassen, wird auf den Minister der Finanzen übertragen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.