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title: "SportPlStiftErl HE 1977 — Erlaß über die Stiftung der Sportplakette des Landes Hessen Vom 30. November 1977"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
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updated: "2026-05-13T19:26:06+00:00"
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# SportPlStiftErl HE 1977 — Erlaß über die Stiftung der Sportplakette des Landes Hessen Vom 30. November 1977

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 30.11.1977
*Fundstelle:* GVBl. I 1977, 497


### Anlage SportPlStiftErl

Anlage

### Artikel

Artikel 1 Zur Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen und zur Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport in Hessen stifte ich die Sportplakette des Landes Hessen.

### Artikel

Artikel 2 (1) Die in Bronze ausgeführte Plakette zeigt symbolisiert olympisches Feuer und Lorbeerblatt. (2) Form und Größe der Plakette sind auf einer Mustertafel ( Anlage ) festgelegt. (3) Zur Sportplakette wird eine entsprechende Anstecknadel in Silber (Durchmesser 15 mm) ausgegeben. (4) Ein Muster der Sportplakette und der Anstecknadel werden bei dem Sozialminister verwahrt.

### Artikel

Artikel 3 (1) Die Sportplakette wird von dem Sozialminister verliehen. (2) Über die Verleihung stellt der Sozialminister eine Urkunde aus.

### Artikel

Artikel 4 Die Sportplakette, die Anstecknadel und die Verleihungsurkunde gehen in das Eigentum des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht seiner Hinterbliebenen besteht nicht.

### Artikel

Artikel 5 (1) (Aufhebungsanweisung) (2) Dieser Erlaß tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.

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— Erlaß über die Stiftung der Sportplakette des Landes Hessen Vom 30. November 1977
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SportPlStiftErlHE1977rahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
