Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (VwKostO-MSI) Vom 13. Februar 2026*)
- Ausfertigungsdatum:
- 13.02.2026
- Fundstelle:
- GVBl. 2026, Nr. 11
AnlageÜbersicht zum Verwaltungskostenverzeichnis Gegenstand Nr. Anlagen, überwachungsbedürftige 151 Arbeitsmedizinische Vorsorge 1107 Arbeitsschutz, allgemeiner 11 Arbeitsschutz, sozialer 17 Arbeitssicherheit 1104 Arbeitsstätten 1102 Betriebssicherheit 15 Biostoffe 1108 Druckluft 1103 Ethikkommission 1617 Fahrpersonal 173 Gefahrstoffwesen 12 Klinische Prüfungen von Medizinprodukten 161 Ladenöffnung 172 Medizinproduktewesen 16 Produktsicherheit 14 Prostituiertenschutzgesetz 3 Sprengstoffwesen 13 Verbraucherinformation 14110 Vorsorge, arbeitsmedizinische 1107 Werkstätten für behinderte Menschen 2Verwaltungskostenverzeichnis Nr. Gegenstand Bemessungsgrundlage Gebühr EUR 1 2 3 4 1 Arbeitsschutz 11 Allgemeiner Arbeitsschutz 1101 Überwachungsaufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz 11011 Von Amts wegen durchzuführende Betriebsbesichtigungen („Revision“) einschließlich Beratungen im Sinne von präventiver Information kostenfrei 11012 Nachbesichtigung, auch soweit sie mit einer Besichtigung nach Nr. 11011 verbunden ist nach Zeitaufwand mindestens 275 11013 Beratung nach § 21 Abs. 1 Satz 2, auch von Personen, die keine Arbeitgeber sind nach Zeitaufwand 11014 Anordnung nach § 22 Abs. 3 nach Zeitaufwand mindestens 275 1102 Amtshandlungen nach der Arbeitsstättenverordnung 11021 Ausnahme nach § 3a Abs. 3 230 bis 3 650 1103 Amtshandlungen nach der Druckluftverordnung 11031 Ausnahmebewilligung nach § 6 145 bis 2 200 11032 Anordnung von außerordentlichen Prüfungen nach § 7 Abs. 4 nach Zeitaufwand 11033 Zulassung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 1 Satz 4 oder § 17 Abs. 1 Satz 2 240 bis 2 400 11034 Ermächtigung einer Ärztin oder eines Arztes nach § 13 260 110341 Bestätigung der Drucklufttauglichkeit der nach Nr. 11034 ermächtigten ärztlichen Person 60 110342 Anerkennung der Ermächtigung aus einem anderen Bundesland nach Nr. 11034 60 110343 Verlängerung der Ermächtigung nach Nr. 11034 130 11035 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 240 1104 Amtshandlungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 11041 Zulassung nach § 7 Abs. 2 nach Zeitaufwand 11042 Anordnung nach § 12 Abs. 1 nach Zeitaufwand 11043 Ausnahme nach § 18 200 bis 760 11044 Anerkennung von Lehrgängen zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit 240 bis 3 800 1105 Amtshandlungen nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung 11051 Zulassung von Ausnahmen nach § 15 Abs. 1 240 bis 3 800 11052 Zulassung eines Wochen-Lärmexpositionspegels nach § 15 Abs. 2 360 1106 Amtshandlungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung i. V. m. § 139b der Gewerbeordnung 11061 Maßnahme nach § 11, Sicherstellung nach § 40 oder Ersatzvornahme nach § 49 nach Zeitaufwand 1107 Amtshandlungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 11071 Ausnahme nach § 7 Abs. 2 nach Zeitaufwand 11072 Entscheidung nach § 8 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1108 Amtshandlungen nach der Biostoffverordnung 11081 Erlaubnis nach § 15 230 bis 1 750 11082 Anzeige nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 220 11083 Ausnahme nach § 18 nach Zeitaufwand mindestens 90 1109 Amtshandlungen nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung 11091 Maßnahmen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder 3 nach Zeitaufwand 1110 Amtshandlungen nach der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern 11101 Erteilung einer Ausnahme nach § 21 nach Zeitaufwand mindestens 150 12 Gefahrstoffwesen 121 Amtshandlungen nach der Gefahrstoffverordnung 12101 Anerkennung eines Verfahrens oder Geräts nach § 10 Abs. 5 Satz 2 je Verfahren oder je Gerät 415 bis 5 900 12102 Ausnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 415 bis 7 000 12103 Anordnung von Maßnahmen nach § 19 Abs. 3 Satz 1 140 bis 600 12104 Untersagung der Tätigkeit mit Gefahrstoffen nach § 19 Abs. 5 140 bis 1 400 12105 Anerkennung eines Lehrgangs nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 Satz 3 und 6 je Lehrgang 120 bis 900 12106 Abnahme der Sachkundeprüfung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. den Technischen Regeln für Gefahrstoffe je Prüfung 440, bei mehr als 8 Prüfungsteilnehmer/innen jedoch 55 Euro je Prüfungsteilnehmer/in 121061 Ersatzausfertigung eines Zeugnisses über die Sachkundeprüfung nach Nr. 12106 50 12107 Zulassung eines Unternehmens nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Satz 1 260 bis 1 550 12108 Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung oder Weiterbildung nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 1 Satz 3 260 bis 850 12109 Anerkennung einer Sachkunde nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 2 Satz 1 260 bis 850 12110 Erlaubnis für Begasungen nach § 15d Abs. 1 je Erlaubnis 360 bis 2 150 12111 Erteilung eines Befähigungsscheines nach Anhang I Nr. 4.5 Abs. 1 120 12112 Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheines nach Anhang I Nr. 4.5 Abs. 2 und 3 60 12113 Widerruf eines Befähigungsscheines nach Anhang I Nr. 4.5 Abs. 4 120 12114 Anerkennung eines Lehrgangs nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 220 bis 900 12115 Abnahme der Prüfung nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 4 je Prüfung 400 12116 Anerkennung und Bescheinigung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation nach § 19a 220 bis 700 12117 Verzicht auf die Einhaltung der Frist nach § 15d Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 oder Zustimmung zu einer Sammelanzeige nach § 15d Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 140 bis 1 400 12118 Anerkennung eines Verfahrens nach Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 415 bis 4 150 122 Amtshandlungen nach dem Chemikaliengesetz 1221 Anordnung nach § 23 Abs. 1 nach Zeitaufwand 1222 Untersagung nach § 23 Abs. 1a nach Zeitaufwand 123 Amtshandlungen nach dem Ausgangsstoffgesetz 1231 Probenentnahme bei Unklarheiten in Bezug auf mögliche Ausgangsstoffe nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 nach Zeitaufwand 1232 Probenuntersuchung durch Sachverständige nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 nach Zeitaufwand 1233 Anordnung zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße nach § 6 Abs. 4 nach Zeitaufwand 1234 Untersagung, wenn der Anordnung nicht nachgekommen wird, nach § 6 Abs. 5 nach Zeitaufwand 1235 Amtliche Verwahrung nach § 7 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1236 Beschlagnahme und gegebenenfalls Vernichtung nach § 7 Abs. 3 nach Zeitaufwand 13 Sprengstoffwesen 131 Amtshandlungen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) 13101 Zustimmung zum Abbrand durch die Herstellerin oder den Hersteller nach § 5a Abs. 1 Nr. 4 60 bis 450 13102 Benennung einer Stelle nach § 5e Abs. 3 Satz 1 nach Zeitaufwand 13103 Festlegung besonderer Anforderungen an die Verwendung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör nach § 5g Abs. 6 70 bis 450 13104 Erlaubnis nach § 7 Abs. 1, zusätzlich zu Nr. 13105 225 bis 450 § 3 Abs. 1 Satz 2 HVwKostG ist nicht anzuwenden. 131041 Erstellung jeder weiteren Ausfertigung einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 (ab der 2. Ausfertigung) 28 131042 Wesentliche Änderung einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 70 bis 450 § 3 Abs. 1 Satz 2 HVwKostG ist nicht anzuwenden. 1310421 Wesentliche Änderung jeder weiteren Ausfertigung (ab 2. Ausfertigung) 8 13105 Einholung von Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 8 Abs. 4 und § 8a Abs. 5 i. V. m. § 8b Abs. 1 Satz 4 und § 14 45 bis 435 § 3 Abs. 1 Satz 2 HVwKostG ist nicht anzuwenden. 13106 Abnahme der Prüfung als Abschluss eines Grund- oder Sonderlehrganges nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SprengG i. V. m. § 36 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) 95 bis 1 745 13107 Abnahme der Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SprengG i. V. m. den §§ 29 bis 31 1. SprengV 80 bis 450 13108 Bewilligung der Fristverlängerung vor Erlöschen einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins nach § 11 Satz 2 80 13109 Prüfungen und Besichtigungen gemäß § 16k Abs. 4 oder Abs. 5 nach Zeitaufwand 13110 Lagergenehmigung nach § 17 Abs. 1 Die Gebühren sind neben den nach Baurecht anfallenden Gebühren zu erheben. 131101 Genehmigung nach Satz 1 Nr. 1, auch i. V. m. § 28 465 bis 3 730 131102 Wesentliche Änderung einer Lagergenehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 80 bis 1 865 13111 Bauartzulassung von Bauteilen oder Systemen nach § 17 Abs. 4 110 bis 1 495 131111 Wesentliche Änderung einer Bauartzulassung nach § 17 Abs. 4 105 bis 1 050 131112 Nachträgliche Auflage zu einer Bauartzulassung nach § 17 Abs. 4 105 bis 1 050 13112 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 Abs. 1 und wesentliche Änderungen, zusätzlich zu Nr. 13105 60 bis 120 § 3 Abs. 1 Satz 2 HVwKostG ist nicht anzuwenden. 131121 Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheines nach § 20 Abs. 1, zusätzlich zu Nr. 13105 60 13113 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 21 Abs. 3, zusätzlich zu Nr. 13105 60 13114 Zulassung von Ausnahmen von den Verboten nach § 22 Abs. 5 60 13115 Erlaubnis nach § 27 Abs. 1, zuzüglich der Gebühr nach Nr. 13105 80 bis 275 131151 Wesentliche Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 60 bis 225 131152 Verlängerung der Geltungsdauer einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 1, zusätzlich zu Nr. 13105 55 bis 225 13116 Zulassung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 80 13117 Ungültigkeitserklärung bei Verlust einer Erlaubnis, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines nach § 35 Abs. 2 120 bis 330 13118 Ersatzausfertigung für in Verlust geratene Erlaubnisse und Befähigungsscheine sowie Genehmigungen nach § 17 80 13119 Untersagung nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 oder 4, § 33 Abs. 1, 2 oder 3 sowie § 33b Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 oder 4 60 bis 600 13120 Anordnung nach § 32 Abs. 1, 2 oder 5, § 33d Abs. 1 oder § 48 60 bis 1 495 13121 Anordnung vorläufiger Maßnahmen nach § 33b Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 oder 4 60 bis 750 13122 Aufforderung nach § 33d Abs. 2 nach Zeitaufwand 13123 Maßnahmen nach § 33d Abs. 3 nach Zeitaufwand 132 Amtshandlungen nach der 1. SprengV 13201 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften über die Begrenzung der Mengen explosionsgefährlicher Stoffe nach § 2 Abs. 5 im Einzelfall 60 bis 450 13202 Zulassung von Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften nach § 19 Abs. 2 60 bis 450 13203 Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen nach § 23 Abs. 3 und 7 60 bis 800 13204 Genehmigung nach § 23 Abs. 6 zur Erprobung und für die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden sowie Besucherinnen und Besuchern 60 bis 750 13205 Zulassung von Ausnahmen nach § 24 Abs. 1 von den Verboten 60 bis 450 13206 Anordnung im Einzelfall nach § 24 Abs. 2 60 bis 450 13207 Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Fachkunde nach § 32 Abs. 1 225 bis 1 495 13208 Entsendung einer Behördenvertreterin oder eines Behördenvertreters zu den nach § 32 Abs. 1 anerkannten Lehrgängen nach Zeitaufwand 13209 Zulassung von Ausnahmen von der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang nach § 32 Abs. 5 Satz 2 110 13210 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2, zusätzlich zu Nr. 13105 60 13211 Anerkennung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 60 bis 1 100 13212 Überprüfung der Qualifikation nach § 40a Abs. 1 60 bis 750 13213 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften über Führung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage des Verzeichnisses nach § 44 Abs. 1 60 bis 750 133 Amtshandlungen nach der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1331 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften über die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe nach § 3 60 bis 450 134 Amtshandlungen nach der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1341 Zulassung von Ausnahmen von der Pflicht zur Anzeige oder der Anzeigefrist nach § 3 Abs. 2 60 bis 165 14 Produktsicherheit 141 Bundesrechtliche Regelungen zur Produktsicherheit 14101 Amtshandlungen nach dem Marktüberwachungsgesetz (MüG) 141011 Probeentnahme, Verlangen von Mustern, Unterlagen oder Informationen nach § 7 Abs. 2 bezüglich eines Produkts, das die Gesundheit oder Sicherheit der Nutzer gefährdet oder nicht dem geltenden Recht entspricht nach Zeitaufwand 141012 Überprüfung nach § 8 Abs. 1 MüG i. V. m. Art. 11 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EU) 2019/1020, soweit Maßnahmen ergriffen werden müssen nach Zeitaufwand 141013 Maßnahme nach § 8 Abs. 2 MüG i. V. m. Art. 16 Abs. 1 bis 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 nach Zeitaufwand 141014 Veröffentlichung von Informationen nach § 19 Abs. 5 Nr. 2 55 14102 Amtshandlungen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 141021 Anordnung nach § 25 Abs. 5 5 000 bis 10 000 141022 Anordnung nach § 25 Abs. 7 bezüglich der auferlegten Pflichten nach § 6 nach Zeitaufwand 141023 Anordnung nach § 25 Abs. 7 bezüglich der auferlegten Pflichten nach § 24 100 bis 15 000 141024 Ausstellen einer Bescheinigung nach dem ProdSG, dem Gasgerätedurchführungsgesetz oder dem PSA-Durchführungsgesetz nach Zeitaufwand 14103 Amtshandlungen nach der Verordnung über elektrische Betriebsmittel 141031 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141032 Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 nach Zeitaufwand 141033 Maßnahmen nach § 16 Abs. 5 Satz 2 oder § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141034 Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen nach § 17 Abs. 1 nach Zeitaufwand 141035 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 14104 Amtshandlungen nach der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug 141041 Verlangen zur Vorlage von Unterlagen nach § 17 Abs. 2, soweit das Produkt mangelhaft ist nach Zeitaufwand 141042 Aufforderung zur Prüfung durch eine Konformitätsbewertungsstelle nach § 17 Abs. 3 nach Zeitaufwand 141043 Anweisung nach § 19 5 000 bis 10 000 141044 Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen nach § 20 Abs. 1 nach Zeitaufwand 14105 Amtshandlungen nach der Verordnung über einfache Druckbehälter 141051 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 13 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141052 Maßnahmen nach § 14 Abs. 1 nach Zeitaufwand 141053 Maßnahmen nach § 14 Abs. 5 Satz 2 oder § 16 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141054 Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 nach Zeitaufwand 141055 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 16 Abs. 1 nach Zeitaufwand 14106 Amtshandlungen nach der Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder 141061 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 22 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141062 Maßnahmen nach § 23 Abs. 1 oder 2 nach Zeitaufwand 141063 Maßnahmen nach § 23 Abs. 6 Satz 2 oder § 24 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141064 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 24 Abs. 1 nach Zeitaufwand 14107 Amtshandlungen nach der Explosionsschutzprodukteverordnung 141071 Genehmigung des Inverkehrbringens oder der Inbetriebnahme nach § 13 Abs. 2 Satz 1 200 bis 3 000 141072 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 15 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141073 Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 nach Zeitaufwand 141074 Maßnahmen nach § 16 Abs. 5 Satz 2 oder § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141075 Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen nach § 17 Abs. 1 nach Zeitaufwand 141076 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 18 Abs. 1 nach Zeitaufwand 14108 Amtshandlungen nach der Aufzugsverordnung 141081 Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen nach § 17 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 141082 Maßnahmen nach § 18 Abs. 1 oder 2 nach Zeitaufwand 141083 Maßnahmen nach § 18 Abs. 6 Satz 2 oder § 20 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141084 Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen nach § 19 Abs. 1 oder 2 nach Zeitaufwand 141085 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 20 Abs. 1 nach Zeitaufwand 14109 Amtshandlungen nach der Druckgeräteverordnung 141091 Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme nach § 13 Abs. 3 200 bis 3 000 141092 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 18 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141093 Maßnahmen nach § 19 Abs. 1 nach Zeitaufwand 141094 Maßnahmen nach § 19 Abs. 5 Satz 2 oder § 21 Abs. 2 nach Zeitaufwand 141095 Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen nach § 20 Abs. 1 nach Zeitaufwand 141096 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach § 21 Abs. 1 nach Zeitaufwand 14110 Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz 141101 Informationsgewährung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nach Zeitaufwand Die Informationsgewährung ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1 000 € kostenfrei. 141102 Sonstige Informationsgewährung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 7 nach Zeitaufwand Der Zugang zu sonstigen Informationen ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 € kostenfrei. 142 Europarechtliche Regelungen zur Produktsicherheit 14201 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2019/1020 142011 Maßnahme nach Art. 16 Abs. 1 bis 5, nach Art. 19 Abs. 1 oder nach Art. 28 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand 142012 Überprüfung nach Art. 11 Abs. 1 und 3, soweit Maßnahmen ergriffen werden nach Zeitaufwand 14202 Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2016/425 142021 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach Art. 38 Abs. 1 nach Zeitaufwand 142022 Maßnahme nach Art. 38 Abs. 4 nach Zeitaufwand 142023 Maßnahme nach Art. 38 Abs. 8 nach Zeitaufwand 142024 Aufforderung zur Korrektur bei Konformität nach Art. 40 Abs. 1 nach Zeitaufwand 142025 Aufforderung zur Korrektur nach Art. 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand 142026 Maßnahme nach Art. 41 Abs. 2 nach Zeitaufwand 14203 Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2016/426 142031 Aufforderung zur Korrektur bei Nichtkonformität nach Art. 37 Abs. 1 nach Zeitaufwand 142032 Maßnahme nach Art. 37 Abs. 4 nach Zeitaufwand 142033 Maßnahme nach Art. 37 Abs. 8 nach Zeitaufwand 142034 Aufforderung zur Korrektur bei Konformität nach Art. 39 Abs. 1 nach Zeitaufwand 142035 Aufforderung zur Korrektur nach Art. 40 Abs. 1 nach Zeitaufwand 142036 Maßnahme nach Art. 40 Abs. 2 nach Zeitaufwand 14204 Amtshandlung nach der Verordnung (EU) 2019/515 142041 Aussetzung des Marktzuganges nach Art. 6 Abs. 1 nach Zeitaufwand 15 Betriebssicherheit 151 Amtshandlungen nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen 1511 Ausnahme nach § 11 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1512 Anordnungen nach § 27 Abs. 5 oder Stilllegungen nach § 27 Abs. 6 nach Zeitaufwand 152 Amtshandlungen nach der Betriebssicherheitsverordnung 1521 Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 15211 zur Errichtung und zum Betrieb 1 % der Errichtungskosten mindestens 770 15212 zur Änderung der Bauart oder Betriebsweise 1 % der Änderungskosten mindestens 385 15213 Fristverlängerung nach § 18 Abs. 6 Satz 2 50 % der Gebühr nach Nr. 15211 oder Nr. 15212 mindestens 190 1522 Entscheidung über die Prüffrist nach § 15 Abs. 2 Satz 3 oder § 16 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand 1523 Verlangen der Vorlage einer sicherheitstechnischen Beurteilung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 nach Zeitaufwand 1524 Verlangen der Übermittlung nach § 19 Abs. 3 nach Zeitaufwand 1525 Zulassung einer Ausnahme nach § 19 Abs. 4 Satz 1 nach Zeitaufwand 1526 Anordnung einer außerordentlichen Prüfung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand 1527 Verlängerung oder Verkürzung von Fristen nach § 19 Abs. 6 nach Zeitaufwand 1528 Anerkennung der befähigten Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Satz 1 nach Zeitaufwand mindestens 1 000 1529 Verlangen der Darlegung der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.4 Satz 3 nach Zeitaufwand 16 Medizinproduktewesen 161 Amtshandlungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG), der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung und der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV) in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung 1611 Maßnahmen und Anordnungen nach § 26 Abs. 2 Satz 4 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung, soweit die klinische Prüfung nach § 99 Abs. 3 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) vor dem 26. Mai 2021 begonnen wurde 150 bis 7 000 1612 Maßnahmen und Anordnungen nach § 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. § 99 Abs. 1 Nr. 1 MPDG 150 bis 7 000 1613 Maßnahmen und Anordnungen nach § 28 Abs. 1 und 2 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. § 99 Abs. 1 Nr. 1 MPDG, auch i. V. m. Maßnahmen und Anordnungen nach den §§ 15 und 17 MPSV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung 150 bis 7 000 1614 Prüfung und Auskunft über die Sachkenntnis nach den §§ 30 und 31 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. § 99 Abs. 1 Nr. 1 MPDG 60 bis 600 1615 Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten nach § 34 Abs. 1 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. § 99 Abs. 1 Nr. 1 MPDG 60 bis 6 000 1616 Entgegennahme einer Anzeige nach § 20 Abs. 6 Satz 1 oder § 24 Abs. 2 Satz 1 MPG in der am 20. März 2010 geltenden Fassung, soweit die klinische Prüfung nach § 99 Abs. 4 MPDG vor dem 20. März 2010 begonnen wurde 240 bis 1 800 1617 Klinische Prüfung nach § 99 Abs. 3 MPDG, soweit sie vor dem 26. Mai 2021 begonnen wurde, oder Leistungsbewertungsprüfung durch die Ethikkommission nach dem MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. der MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung 16171 Multizentrische klinische Prüfung oder Leistungsbewertungsprüfung 161711 Prüfung durch die federführende Ethikkommission 1617111 Bewertung nach § 22 Abs. 1 und 2 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. § 5 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung bei Leistungsbewertungsprüfungen 6 000 1617112 Bewertung aufgrund einer wesentlichen Änderung nach § 22c Abs. 2 Nr. 2 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. § 8 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung 16171121 Inhaltliche Bewertung und Neubewertung des Votums 1 000 16171122 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 9 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung (§ 5 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 und 8 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung) - lokale Prüfstellen 161711221 Nachmeldung einer lokalen Prüfstelle (einschließlich Hauptprüferin oder Hauptprüfer und Prüferin oder Prüfer) 600 161711222 Änderungen in bereits zustimmend bewerteter Prüfstelle Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 1617112221 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 300 1617112222 Ortswechsel lokale Prüfstellen 300 1617112223 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 300 16171123 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 9 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung (§ 5 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 und 8 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung) - beteiligte Ethik-Kommission 161711231 Nachmeldung einer lokalen Prüfstelle (inklusive Hauptprüferin oder Hauptprüfer und Prüferin oder Prüfer) 100 161711232 Änderungen in bereits zustimmend bewerteter Prüfstelle Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 1617112321 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 100 1617112322 Ortswechsel lokale Prüfstellen 100 1617112323 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 100 161712 Prüfung durch die beteiligte Ethikkommission 1617121 Stellungnahme zu einer lokalen Prüfstelle nach § 5 Abs. 2 Satz 2 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung pro Prüfstelle 600 1617122 Stellungnahme zu einer wesentlichen Änderung nach § 22c Abs. 2 Nr. 2 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. § 8 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung 16171221 Inhaltliche Bewertung und Neubewertung des Votums 100 16171222 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 9 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung (§ 5 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 und 8 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung) - lokale Prüfstellen 161712221 Nachmeldung einer lokalen Prüfstelle (inklusive Hauptprüferin oder Hauptprüfer und Prüferin oder Prüfer) 600 161712222 Änderungen in bereits zustimmend bewerteter Prüfstelle Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 1617122221 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 300 1617122222 Ortswechsel lokale Prüfstellen 300 1617122223 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 300 16172 Monozentrische klinische Prüfung oder Leistungsbewertungsprüfung 161721 Bewertung nach § 22 Abs. 1 und 2 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. § 5 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung bei Leistungsbewertungsprüfungen 3 000 161722 Bewertung aufgrund einer wesentlichen Änderung nach § 22c Abs. 2 Nr. 2 MPG in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung i. V. m. § 8 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung 1617221 Inhaltliche Bewertung und Neubewertung des Votums 400 1617222 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 9 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung (§ 5 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 und 8 MPKPV in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung) Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 16172221 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 300 16172222 Ortswechsel lokale Prüfstellen 300 16172223 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 300 1618 Klinische Prüfung durch die Ethikkommission nach der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. dem MPDG 16181 Multizentrische klinische Prüfung oder multizentrische sonstige klinische Prüfungen 161811 Prüfung durch die zuständige Ethikkommission 1618111 Stellungnahme nach Art. 62 oder nach Art. 74 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 37 MPDG, Stellungnahme nach Art. 82 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 52 MPDG 6 000 1618112 Stellungnahme aufgrund einer wesentlichen Änderung nach Art. 75 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 41 MPDG oder nach Art. 82 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 57 MPDG 16181121 Inhaltliche Bewertung und Neubewertung der Stellungnahme 1 000 16181122 Wesentliche Änderungen i. V. m. mit § 30 MPDG - lokale Prüfstellen 161811221 Nachmeldung einer lokalen Prüfstelle (einschließlich Hauptprüferin oder Hauptprüfer und Prüferin oder Prüfer) 600 161811222 Änderungen in bereits zustimmend bewerteter Prüfstelle Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 1618112221 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 300 1618112222 Ortswechsel lokale Prüfstellen 300 1618112223 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 300 16181123 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 30 Abs. 2 MPDG - beteiligte Ethikkommission 161811231 Nachmeldung einer lokalen Prüfstelle (einschließlich Hauptprüferin oder Hauptprüfer und Prüferin oder Prüfer) 100 161811232 Änderungen in bereits zustimmend bewerteter Prüfstelle Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 1618112321 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 100 1618112322 Ortswechsel lokale Prüfstellen 100 1618112323 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 100 161812 Prüfung durch die beteiligte Ethikkommission 1618121 Stellungnahme zu einer lokalen Prüfstelle nach § 35 Abs. 2 Satz 3 oder § 50 Abs. 2 Satz 2 MPDG je Prüfstelle 600 1618122 Stellungnahme zu einer wesentlichen Änderung nach Art. 75 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 41 Abs. 3 Satz 1 MPDG oder nach § 57 Abs. 3 Satz 2 MPDG 16181221 Inhaltliche Bewertung und Neubewertung der Stellungnahme 100 16181222 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 30 MPDG - lokale Prüfstellen 161812221 Nachmeldung einer lokalen Prüfstelle (einschließlich Hauptprüferin oder Hauptprüfer und Prüferin oder Prüfer) 600 161812222 Änderungen in bereits zustimmend bewerteter Prüfstelle Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 1618122221 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 300 1618122222 Ortswechsel lokale Prüfstellen 300 1618122223 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 300 16182 Monozentrische klinische Prüfung 161821 Stellungnahme nach Art. 62 oder Art. 74 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 37 MPDG oder Stellungnahme nach Art. 82 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 52 MPDG 3 000 Die Gebühr erhöht sich in allen Tatbeständen gegebenenfalls um die Kosten für das Gutachten einer oder eines Sachverständigen. 161822 Stellungnahme aufgrund einer wesentlichen Änderung nach Art. 75 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 41 MPDG oder nach § 57 MPDG 1618221 Inhaltliche Bewertung und Neubewertung der Stellungnahme 400 1618222 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 30 MPDG Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 16182221 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 300 16182222 Ortswechsel lokale Prüfstellen 300 16182223 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 300 1619 Leistungsstudien durch die Ethikkommission nach der Verordnung (EU) 2017/746 i. V. m. dem MPDG 16191 Multizentrische Leistungsstudie 161911 Prüfung durch die zuständige Ethikkommission nach § 35 Abs. 2 MPDG 1619111 Stellungnahme nach Art. 58 der Verordnung (EU) 2017/746 oder Art. 70 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 37 MPDG 6 000 1619112 Stellungnahme aufgrund einer wesentlichen Änderung nach Art. 71 der Verordnung (EU) 2017/746 i. V. m. § 41 MPDG 16191121 Inhaltliche Bewertung und Neubewertung der Stellungnahme 1 000 16191122 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 30 MPDG - lokale Prüfstellen 161911221 Nachmeldung einer lokalen Prüfstelle (einschließlich Hauptprüferin oder Hauptprüfer und Prüferin oder Prüfer) 600 161911222 Änderungen in bereits zustimmend bewerteter Prüfstelle Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 1619112221 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 300 1619112222 Ortswechsel lokale Prüfstellen 300 1619112223 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 300 16191123 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 30 MPDG - beteiligte Ethikkommission 161911231 Nachmeldung einer lokalen Prüfstelle (einschließlich Hauptprüferin oder Hauptprüfer und Prüferin oder Prüfer) 100 161911232 Änderungen in bereits zustimmend bewerteter Prüfstelle Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 1619112321 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 100 1619112322 Ortswechsel lokale Prüfstellen 100 1619112323 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 100 161912 Prüfung durch die beteiligte Ethikkommission 1619121 Stellungnahme zu einer lokalen Prüfstelle nach § 35 Abs. 2 Satz 3 MPDG je Prüfstelle 600 1619122 Stellungnahme zu einer wesentlichen Änderung nach Art. 71 der Verordnung (EU) 2017/746 i. V. m. mit § 41 MPDG 16191221 Inhaltliche Bewertung und Neubewertung der Stellungnahme 100 16191222 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 30 MPDG - lokale Prüfstellen 161912221 Nachmeldung einer lokalen Prüfstelle (einschließlich Hauptprüferin oder Hauptprüfer und Prüferin oder Prüfer) 600 161912222 Änderungen in bereits zustimmend bewerteter Prüfstelle Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 1619122221 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 300 1619122222 Ortswechsel lokale Prüfstellen 300 1619122223 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 300 16192 Monozentrische Leistungsstudie 161921 Stellungnahme nach Art. 58 der Verordnung (EU) 2017/746 oder Art. 70 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung (EU) 2017/745 i. V. m. § 37 MPDG 3 000 Die Gebühr erhöht sich in allen Tatbeständen gegebenenfalls um die Kosten für das Gutachten einer oder eines Sachverständigen. 161922 Stellungnahme aufgrund einer wesentlichen Änderung nach Art. 71 der Verordnung (EU) 2017/746 i. V. m. § 41 MPDG 1619221 Inhaltliche Bewertung und Neubewertung der Stellungnahme 400 1619222 Wesentliche Änderungen i. V. m. § 30 MPDG Fallen zwei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 1,5-fache Gebühr an. Fallen drei Tatbestände innerhalb einer Prüfstelle zusammen, fällt die 2-fache Gebühr an. 16192221 Wechsel einer lokalen Hauptprüferin oder eines lokalen Hauptprüfers 300 16192222 Ortswechsel lokale Prüfstellen 300 16192223 Nachmeldung einer Prüferin oder eines Prüfers 300 162 Amtshandlungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) 1621 Anzeigeverfahren zur Durchführung von messtechnischen Kontrollen nach § 14 Abs. 6 je angezeigte Medizinproduktegruppe der Anlage II MPBetreibV 140 163 Amtshandlungen nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen 1631 Überprüfung nach § 6 Abs. 1, Anordnung nach § 6 Abs. 2 oder Untersagung nach § 6 Abs. 3 jeweils i. V. m. § 7 nach Zeitaufwand mindestens 110 1632 Bekanntgabe einer Prüfstelle nach § 6a 600 bis 3 000 164 Amtshandlungen nach der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) 1641 Anzeige nach § 3 Abs. 3 Satz 1 zum Betrieb einer Anlage je angezeigter Anlage 50 1642 Nachforderung von Unterlagen bei Unvollständigkeit der Anzeige, zusätzlich zu Nr. 1641 je Nachforderung 25 1643 Überprüfung der Fachkundenachweise von nicht anerkannten Schulungsträgern nach § 3 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Anlage 3 nach Zeitaufwand höchstens 1 000 165 Amtshandlungen nach der Verordnung (EU) 2017/745 und dem MPDG ohne Stellungnahme oder Bewertung durch die Ethikkommission 1651 Maßnahmen und Anordnungen nach § 74 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 76 Abs. 3, § 77 Abs. 3 Nr. 1, § 78 Abs. 1 und 3 sowie § 82 Abs. 2 MPDG 150 bis 7 500 1652 Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten nach § 10 MPDG je Antrag 60 bis 6 000 1653 Maßnahmen nach Art. 10 Abs. 14 der Verordnung (EU) 2017/745 150 bis 6 500 1654 Registrierung nach Art. 31 Abs. 8 der Verordnung (EU) 2017/745 50 1655 Maßnahmen nach Art. 88 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/745 150 bis 6 500 1656 Maßnahmen nach Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/745 150 bis 6 500 1657 Maßnahmen nach Art. 95 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2017/745 150 bis 6 500 1658 Maßnahmen nach Art. 97 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/745 150 bis 6 500 17 Sozialer Arbeitsschutz 171 Amtshandlungen nach dem Arbeitszeitgesetz 1711 Bewilligung einer Ausnahme nach § 7 Abs. 5 in Bereichen, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden 600 1712 Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 nach Zeitaufwand mindestens 250 1713 Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 für einen Sonn- oder Feiertag 17131 für 1 bis 5 Personen 165 17132 für 6 bis 20 Personen 330 17133 für 21 bis 50 Personen 500 17134 für 51 bis 100 Personen 600 17135 für 101 bis 150 Personen 715 17136 für 151 bis 500 Personen 875 17137 für über 500 Personen 1 100 17138 für jeden weiteren Sonn- und Feiertag, zusätzlich zu Nr. 17131 bis Nr. 17137 90 1714 Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nach § 13 Abs. 4 17141 für eine befristete Genehmigung bis zu einem Jahr 171411 für 1 bis 20 Personen 600 171412 für 21 bis 50 Personen 875 171413 für 51 bis 100 Personen 1 320 171414 für 101 bis 250 Personen 1 650 171415 für 251 bis 500 Personen 2 200 171416 für über 500 Personen 2 970 17142 für eine befristete Genehmigung von mehr als einem Jahr oder eine unbefristete Genehmigung 171421 für 1 bis 20 Personen 875 171422 für 21 bis 50 Personen 1 320 171423 für 51 bis 100 Personen 1 650 171424 für 101 bis 250 Personen 2 200 171425 für 251 bis 500 Personen 2 970 171426 für über 500 Personen 3 520 1715 Bewilligung für Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nach § 13 Abs. 5 17151 für eine befristete Genehmigung bis zu einem Jahr 171511 für 1 bis 20 Personen 1 320 171512 für 21 bis 50 Personen 1 650 171513 für 51 bis 100 Personen 1 870 171514 für 101 bis 250 Personen 2 530 171515 für 251 bis 500 Personen 3 080 171516 für über 500 Personen 3 740 17152 für eine befristete Genehmigung von mehr als einem Jahr oder eine unbefristete Genehmigung 171521 für 1 bis 20 Personen 1 870 171522 für 21 bis 50 Personen 2 200 171523 für 51 bis 100 Personen 2 530 171524 für 101 bis 250 Personen 3 300 171525 für 251 bis 500 Personen 4 180 171526 für über 500 Personen 5 280 1716 Bewilligung längerer täglicher Arbeitszeiten nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 17161 für eine befristete Genehmigung bis zu 3 Monaten 171611 für 1 bis 5 Personen 165 171612 für 6 bis 20 Personen 310 171613 für 21 bis 50 Personen 375 171614 für 51 bis 100 Personen 510 171615 für 101 bis 250 Personen 660 171616 für 251 bis 500 Personen 800 171617 für über 500 Personen 935 17162 für eine befristete Genehmigung über drei Monate, zusätzlich zu Nr. 171611 bis 171617 je weiteren Monat 45 höchstens 2 475 17163 für eine unbefristete Genehmigung 171631 für 1 bis 20 Personen 1 430 171632 für 21 bis 50 Personen 1 760 171633 für 51 bis 100 Personen 2 310 171634 für 101 bis 250 Personen 3 190 171635 für 251 bis 500 Personen 4 070 171636 für mehr als 500 Personen 5 170 1717 Bewilligung nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 420 1718 Ausnahmebewilligung nach § 15 Abs. 2 17181 für die Befreiung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen 171811 für einen Sonn- oder Feiertag 1718111 für 1 bis 5 Personen 120 1718112 für 6 bis 20 Personen 240 1718113 für 21 bis 50 Personen 400 1718114 für 51 bis 100 Personen 550 1718115 für 101 bis 150 Personen 700 1718116 für 151 bis 500 Personen 850 1718117 für über 500 Personen 970 1718118 für bis zu fünf Sonn- und Feiertage, zusätzlich zu Nr. 1718111 bis 1718117 je weiterer Tag 38 171812 für mehr als fünf Sonn- und Feiertage bis zu drei Monaten 1718121 für 1 bis 5 Personen 305 1718122 für 6 bis 20 Personen 550 1718123 für 21 bis 50 Personen 795 1718124 für 51 bis 100 Personen 1 100 1718125 für 101 bis 150 Personen 1 375 1718126 für 151 bis 500 Personen 1 815 1718127 für über 500 Personen 2 310 171813 für eine befristete Genehmigung über drei Monate hinaus, zusätzlich zu Nr. 1718121 bis 1718127 je weiterer Monat 140 höchstens 3 300 17182 für die Befreiung von den übrigen Schutzvorschriften über die werktäglichen Arbeitszeiten, Ausgleichszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten 500 1719 Anordnung nach § 17 Abs. 2 oder 4 nach Zeitaufwand 172 Amtshandlungen nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz 1721 Ausnahme nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 55 bis 275 1722 Ausnahme nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 55 bis 275 1723 Ausnahme nach § 6 Abs. 1 nach Zeitaufwand höchstens 300 1724 Ausnahme nach § 7 Abs. 1 200 1725 Anordnung nach § 10 Abs. 3 55 bis 275 173 Amtshandlungen nach dem Fahrpersonalgesetz (FPersG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) 1731 Anordnung zur Vorlage von Auskünften und Unterlagen nach § 4 Abs. 1a FPersG nach Zeitaufwand 1732 Anordnung von Maßnahmen bezüglich der Fahrerkarten nach § 4 Abs. 1a FPersG i. V. m. § 5 FPersV 17321 Erteilung und Erstausstellung einer Fahrerkarte 32 17322 Umtausch ausländischer Fahrerkarten oder Bearbeitung und Statuierung defekter Fahrtenschreiberkarten durch die Fahrtenschreiberkartenstelle 59 1733 Erteilung und Erstausstellung von Unternehmenskarten nach § 4a FPersG i. V. m. § 9 FPersV 17331 erste und zweite Karte je Karte 34 17332 dritte und jede weitere Karte je Karte 32 1734 Erteilung und Erstausstellung von Werkstattkarten nach § 4a FPersG i. V. m. § 7 FPersV 17341 erste und zweite Karte je Karte 39 17342 dritte und jede weitere Karte je Karte 36 1735 Folgeausstellung einer Fahrerkarte 32 1736 Folgeausstellung einer Unternehmenskarte 32 1737 Folgeausstellung einer Werkstattkarte 36 1738 Abnahme einer Versicherung an Eides statt nach § 4 Abs. 4 Satz 3 FPersV 35 174 Amtshandlungen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) 1741 Entscheidung über die Zulässigkeit einer Kündigung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 MuSchG, § 18 Abs. 1 Satz 4 BEEG, § 5 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG oder § 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG 330 bis 13 000 1742 Genehmigung der Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr nach § 28 Abs. 1 Satz 1 MuSchG 290 1743 Vorläufige Untersagung der Beschäftigung nach § 28 Abs. 2 Satz 3 MuSchG nach Zeitaufwand 1744 Anordnung von Maßnahmen nach § 29 Abs. 3 MuSchG nach Zeitaufwand mindestens 220 174401 Bewilligung von Ausnahmen vom Verbot der Mehrarbeit nach § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 oder 4 MuSchG oder vom Verbot der Nachtarbeit auch zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nach § 5 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 MuSchG, auch i. V. m. mit der Erteilung einer Ausnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 1 MuSchG 400 Soweit eine Entscheidung i. V. m. der Erteilung der Genehmigung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 MuSchG erfolgt, findet Nr. 1742 keine Anwendung. 174402 Verbot der Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr nach § 5 Abs. 2 Satz 2 MuSchG oder der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 oder nach § 6 Abs. 2 Satz 2 MuSchG 220 174403 Anordnung von Einzelheiten zur Freistellung zum Stillen nach § 7 Abs. 2 MuSchG und zur Bereitstellung hierfür geeigneter Räumlichkeiten nach Zeitaufwand mindestens 250 174404 Anordnung von Einzelheiten zur Arbeitsmenge nach § 8 MuSchG nach Zeitaufwand mindestens 250 174405 Anordnung von Schutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 bis 3 und § 13 MuSchG nach Zeitaufwand mindestens 350 174406 Anordnung von Einzelheiten zu den Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG nach Zeitaufwand mindestsens 250 174407 Verbot bestimmter Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen nach § 11 oder 12 MuSchG nach Zeitaufwand mindestens 250 174408 Bewilligung von Ausnahmen von den Vorschriften des § 11 Abs. 6 Nr. 1 oder 2 oder des § 12 Abs. 5 Nr. 1 oder 2 MuSchG nach Zeitaufwand mindestens 300 174409 Anordnung von Einzelheiten zu Art und Umfang der Dokumentation und Information nach § 14 MuSchG nach Zeitaufwand mindestens 250 174410 Anordnung sonstiger Maßnahmen zur Erfüllung der Arbeitgeberpflichten nach dem MuSchG nach Zeitaufwand mindestens 220 175 Amtshandlungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 1751 Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen nach §§ 6, 27 Abs. 3 und § 40 Abs. 2 17511 Erteilung einer befristeten Ausnahme bis zu 6 Monaten 175111 für 1 bis 5 Personen 245 175112 für 6 bis 50 Personen 305 175113 für 51 bis 300 Personen 365 175114 für mehr als 300 Personen 440 17512 Erteilung einer befristeten Ausnahme über 6 Monate 175121 für 1 bis 5 Personen 305 175122 für 6 bis 50 Personen 365 175123 für 51 bis 300 Personen 440 175124 für mehr als 300 Personen 575 1752 Anordnung im Einzelfall nach § 28 Abs. 3 oder § 30 Abs. 2 nach Zeitaufwand mindestens 250 1753 Mitteilungen und Aufforderungen nach § 42 nach Zeitaufwand mindestens 120 176 Amtshandlungen nach dem Heimarbeitsgesetz 1761 Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 nach Zeitaufwand 1762 Verbot nach § 30 nach Zeitaufwand 177 Amtshandlungen nach dem Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern 1771 Anordnung nach § 7 Abs. 2 oder 3 nach Zeitaufwand 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, Werkstättenverordnung, Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV) 21 Durchführung der Prüfung und des Zulassungsverfahrens nach den §§ 1 und 2 GFABPrV je Prüfungsteilnehmerin oder Prüfungsteilnehmer 215 3 Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz 31 Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 und 6 Satz 1 je Bescheinigung 15 32 Verlängerung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 je Bescheinigung 15 33 Beratung nach den §§ 7 und 8 je Beratung 32 34 Beratung nach § 10 Abs. 1 bis 3 je Beratung 32 35 Ausstellung einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 je Bescheinigung 12 36 Überwachung nach den §§ 29 und 31 Abs. 1 nach Zeitaufwand
§ 1Für Amtshandlungen (§ 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales werden Kosten nach dem als Anlage beigefügten Verwaltungskostenverzeichnis erhoben.
§ 2Soweit in Spalte 3 des Verwaltungskostenverzeichnisses nichts anderes bestimmt ist, werden angefangene Bemessungseinheiten wie volle Einheiten bewertet.
§ 3Die im Verwaltungskostenverzeichnis genannten Rechtsvorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, soweit nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Fassung Bezug genommen wird.
§ 4Diese Verordnung tritt am 14. Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.