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title: "SOGZustAnO HE — Anordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Vom 9. November 1998"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/he/sogzustanohe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SOGZustAnOHErahmen"
updated: "2026-05-13T19:15:56+00:00"
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# SOGZustAnO HE — Anordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Vom 9. November 1998

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 09.11.1998
*Fundstelle:* GVBl. I 1998, 484


### Eingangsformel SOGZustAnO

Aufgrund des § 15 Abs. 3 Satz 2 und des § 18 Abs. 2 Nr. 5 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 31. März 1994 (GVBl. I S. 174, 284), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 1998 (GVBl. I S. 399), wird bestimmt:

### § 1

§ 1 Zuständige Stelle für die Erteilung der Zustimmung zur Datenerhebung durch Observation über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach § 15 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist das Hessische Landeskriminalamt.

### § 2

§ 2 Zuständige Stelle für die Erteilung der Zustimmung zur Einrichtung der Kontrollstelle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist die Behördenleitung der die Kontrollstelle einrichtenden Polizeibehörde oder eine von dieser beauftragte Bedienstete oder ein von dieser beauftragter Bediensteter.

### § 3

§ 3 Die Anordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 7. Januar 1991 (GVBl. I S. 11) wird aufgehoben.

### § 4

§ 4 Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

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— Anordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Vom 9. November 1998
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SOGZustAnOHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
