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title: "SESondZustV — Verordnung über die Sonderzuständigkeiten der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales für die Soziale Entschädigung (Soziale-Entschädigung-Sonderzuständigkeitsverordnung - SESondZustV) Vom 28. Juli 2023"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/he/sgb14sonderzustvhe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
language: "de"
source: "https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SGB14SonderZustVHErahmen"
updated: "2026-05-13T19:14:27+00:00"
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# SESondZustV — Verordnung über die Sonderzuständigkeiten der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales für die Soziale Entschädigung (Soziale-Entschädigung-Sonderzuständigkeitsverordnung - SESondZustV) Vom 28. Juli 2023

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 28.07.2023
*Fundstelle:* GVBl. 2023, 655


### Eingangsformel SESondZustV

Aufgrund des § 6 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 401) verordnet der Minister für Soziales und Integration:

### § 1

§ 1Zuständige Behörde für die Versorgung von1. Berechtigten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nach § 101 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in Fulda,2. Geschädigten mit orthopädischen Hilfsmitteln nach § 46 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in Gießen,3. Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege im Inland nach § 21 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in Gießen,4. Geschädigten durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach § 24 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in Fulda.

### § 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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— Verordnung über die Sonderzuständigkeiten der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales für die Soziale Entschädigung (Soziale-Entschädigung-Sonderzuständigkeitsverordnung - SESondZustV) Vom 28. Juli 2023
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SGB14SonderZustVHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
