Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Vom 22. Juni 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 22.06.2007
- Fundstelle:
- GVBl. I 2007, 375
Regelsätze
§ 1 RegelsätzeDie monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe werden ab 1. Juli 2008 in folgender Höhe festgesetzt: 1. für den Haushaltsvorstand und Alleinstehende 351 Euro,2. für sonstige Haushaltsangehörigea) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 211 Euro,b) ab Vollendung des 14. Lebensjahres 281 Euro, 3. für Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die zusammenleben, jeweils 316 Euro.
Regelsätze
§ 1 RegelsätzeDie monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe werden ab 1. Juli 2009 in folgender Höhe festgesetzt: 1. für den Haushaltsvorstand und Alleinstehende 359 Euro,2. für sonstige Haushaltsangehörige a) bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 215 Euro,b) ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251 Euro,c) ab Beginn des 15. Lebensjahres 287 Euro 3. für Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die zusammenleben, jeweils 323 Euro.
Aufgrund des § 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 19. Dezember 2006 (GVBl. I S. 764) wird verordnet:
Regelsätze
§ 1 RegelsätzeDie monatlichen Regelsätze in der Sozialhilfe werden ab 1. Juli 2007 in folgender Höhe festgesetzt: 1. für den Haushaltsvorstand und Alleinstehende 347 Euro,2. für sonstige Haushaltsangehörigea) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 208 Euro,b) ab Vollendung des 14. Lebensjahres 278 Euro, 3. für Ehegattinnen und Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die zusammenleben, beträgt der Regelsatz jeweils neunzig vom Hundert des Regelsatzes nach Nr. 1.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2012 außer Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.