Verordnung über die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach dem Schwerbehindertengesetz für die Jahre 1983 und 1984 Vom 20. September 1983
- Ausfertigungsdatum:
- 20.09.1983
- Fundstelle:
- GVBl. I 1983, 133
Auf Grund des § 60 Abs. 4 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1650), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523), wird verordnet:
§ 1 *) Der Vomhundertsatz für die Erstattung der Fahrgeldausfälle, die durch die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im Nahverkehr entstehen, beträgt für die Jahre 1983 und 1984 je 4,77 vom Hundert der für diesen Zeitraum nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.