Verordnung zur Ermächtigung des Ministers für Wirtschaft und Technik zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Schornsteinfegergesetz Vom 7. September 1970
- Ausfertigungsdatum:
- 07.09.1970
- Fundstelle:
- GVBl. I 1970, 553
Auf Grund von § 1 Abs. 2 , § 16 Abs. 2 Satz 2 , § 24 Abs. 1 und § 52 des Schornsteinfegergesetzes vom 15. September 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1634) wird verordnet:
§ 1 Die durch § 1 Abs. 2 , § 16 Abs. 2 Satz 2 , § 24 Abs. 1 und § 52 des Schornsteinfegergesetzes der Landesregierung erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf den Minister für Wirtschaft und Technik übertragen.
§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.