Verordnung betreffend Aus- und Durchführungsbestimmungen zu Art. 92 des Rückerstattungsgesetzes (Mil.-Reg.-Ges. Nr. 59) - Beilage Nr. 9 zum GVBl. Nr. 19 vom 18. Dezember 1947 (GVBl S. 102) Vom 15. Dezember 1947
- Ausfertigungsdatum:
- 15.12.1947
- Fundstelle:
- GVBl. 1948, 15
Auf Grund des Art. 92 des Rückerstattungsgesetzes beauftrage ich den Minister der Justiz mit dem Erlaß der zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.