Verordnung zur Bestimmung des Reformationstages 2017 zum gesetzlichen Feiertag Vom 16. Oktober 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 16.10.2013
- Fundstelle:
- GVBl. 2013, 566
Aufgrund des § 2 des Hessischen Feiertagsgesetzes in der Fassung vom 29. Dezember 1971 (GVBl. I S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622), verordnet die Landesregierung:
§ 1Der 31. Oktober 2017 wird für das Landesgebiet zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.