RechVURVErmÜV HE · Hessen

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die interne Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen Vom 29. März 1995

Ausfertigungsdatum:
29.03.1995
Fundstelle:
GVBl. I 1995, 169
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel RechVURVErmÜV

Auf Grund des § 55 a Abs. 3 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 3), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210), wird verordnet:

§ 1

§ 1 Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen im Benehmen mit dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nach § 55 a Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes über die interne Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen wird der Ministerin oder dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten übertragen.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de.