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title: "RealStFestGemZustG HE — Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der RealsteuernVom 3. Dezember 1981"
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jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hessen"
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updated: "2026-05-13T19:10:47+00:00"
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# RealStFestGemZustG HE — Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der RealsteuernVom 3. Dezember 1981

**Landesrecht Hessen**
*Ausfertigung:* 03.12.1981
*Fundstelle:* GVBl. I 1981, 413


### § 1

§ 1Die Festsetzung und die Erhebung der Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) obliegt den Gemeinden.

### § 2

§ 2(1) § 1 gilt auch für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte der Gemeinden bei der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern. (2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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— Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der RealsteuernVom 3. Dezember 1981
Amtliche Fassung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-RealStFestGemZustGHErahmen
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
